Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Begründung
Niederurseler Landstraße wiederherstellen Vorgang: OM 3415/14; ST 477/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt die Einbahnstraßenregelung in der Niederurseler Landstraße zw. den Häusern 156 und 160 durch bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Diese sind dem Ortsbeirat zuvor schriftlich vorzustellen, damit dieser hierüber beraten kann. Ziel soll es sein, den motorisierten Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße nicht (mehr) von der Niederurseler Landstraße aus befahren werden darf. Begründung: Mit der OF 501/8 vom 22.08.2014 beantragte der Ortsbeirat die Straßenführung und die vor mehreren Jahren veränderte Einbahnstraßenregelung durch bsp. eine Fahrbahnmarkierung zu verdeutlichen. Hintergrund war, dass mehrfach täglich auf diesem Abschnitt Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung fahren. Mit der ST477 wurde eine Verdeutlichung der Abbiegemöglichkeiten durch bsp. Pfeile (geradeaus und links) auf der Fahrbahn verworfen, da die Niederurseler Landstraße im genannten Bereich ausreichend beschildert sei und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar wäre. Da die vorbildliche Beschilderung leider den Falschfahrern nicht bekannt zu sein scheint kommen augenscheinlich nur noch bauliche Maßnahmen in Betracht um die Sicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen.