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Änderung der Verkehrsführung durch Sperrung der Mainfeldstraße durch Provisorium der KGS Nie-derrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 473 Betreff: Änderung der Verkehrsführung durch Sperrung der Mainfeldstraße durch Provisorium der KGS Nie-derrad Aus Sicht des Magistrats kommt lediglich eine Verkehrsführung in Frage: Die Kreuzung der östlichen Zufahrt an der KGS wird im Bereich der Mainfeldstraße umgestaltet. Eine Querung des Niederräder Ufers ist dann für den motorisierten Individualverkehr nicht mehr möglich. Im Bereich der Mainfeldstraße werden auf der südlichen Seite Poller gesetzt. Auf der Nordseite wird die Straße aus Richtung des Mains kommend als abfließende Einbahnstraße eingerichtet. Um die Benutzung der Radroute und des Radweges am Niederräder Ufer zu gewährleisten, wird für Radfahrende die Beschilderung "Radfahrer frei" angebracht. Der vom Main kommende motorisierte Individualverkehr kann an der Kreuzung zukünftig nach links und nach rechts auf das Niederräder Ufer abbiegen. Das Rechtsabbiegen vom Niederräder Ufer kann nicht legalisiert werden, da hier besonders die baulichen Gegebenheiten dies nicht zulassen. Weiterhin gilt in diesem Bereich des Niederräder Ufers "Tempo 70". Die Legalisierung des Rechtsabbiegens an dieser Straße würde einen potenziellen Unfallschwerpunkt schaffen. Von Niederrad kommend, kann zukünftig erst an der westlichen Kreuzung nach rechts abgebogen werden und nicht an der Mainfeldstraße. Von Schwanheim kommend muss daher künftig über die Schwanheimer Straße / Trifelsstraße / Bruchfeldstraße / Deutschordenstraße und wie bisher zum Main gefahren werden. Dies stellt zwar einen Umweg dar, ist auf Grund der Gesamtsituation aber nicht zu vermeiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3979