Änderung der Verkehrsführung durch Sperrung der Mainfeldstraße durch Provisorium der KGS Nie-derrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 473 Betreff: Änderung der Verkehrsführung durch Sperrung der
Mainfeldstraße durch Provisorium der KGS Nie-derrad Aus Sicht des Magistrats kommt
lediglich eine Verkehrsführung in Frage: Die Kreuzung der östlichen Zufahrt an der KGS wird im
Bereich der Mainfeldstraße umgestaltet. Eine Querung des Niederräder Ufers ist
dann für den motorisierten Individualverkehr nicht mehr möglich. Im Bereich der
Mainfeldstraße werden auf der südlichen Seite Poller gesetzt. Auf der Nordseite
wird die Straße aus Richtung des Mains kommend als abfließende Einbahnstraße
eingerichtet. Um die Benutzung der Radroute und des Radweges am Niederräder
Ufer zu gewährleisten, wird für Radfahrende die Beschilderung "Radfahrer frei"
angebracht. Der vom Main kommende motorisierte Individualverkehr kann an der
Kreuzung zukünftig nach links und nach rechts auf das Niederräder Ufer
abbiegen. Das Rechtsabbiegen vom Niederräder
Ufer kann nicht legalisiert werden, da hier besonders die baulichen
Gegebenheiten dies nicht zulassen. Weiterhin gilt in diesem Bereich des
Niederräder Ufers "Tempo 70". Die Legalisierung des Rechtsabbiegens an dieser
Straße würde einen potenziellen Unfallschwerpunkt schaffen. Von Niederrad kommend, kann zukünftig erst an der
westlichen Kreuzung nach rechts abgebogen werden und nicht an der
Mainfeldstraße.
Von Schwanheim kommend muss daher
künftig über die Schwanheimer Straße / Trifelsstraße / Bruchfeldstraße /
Deutschordenstraße und wie bisher zum Main gefahren werden. Dies stellt zwar
einen Umweg dar, ist auf Grund der Gesamtsituation aber nicht zu vermeiden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.11.2018, OM 3979