Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST
460
Betreff: Kleingarten an der
Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Auf Anfrage des Magistrats hat die
Deutsche Bahn AG (DB AG) Folgendes mitgeteilt: Zu 1 Der abgelagerte Müll wird bei nächster Gelegenheit
beseitigt. Zu 2. und 4. Grundsätzlich ist Unbefugten ein Betreten der im
Eigentum der DB AG befindlichen Flächen und Bahnanlagen nicht erlaubt. Eine
Verpflichtung in bestimmten Gebieten Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände
einzufrieden besteht ebenso wenig wie eine Beräumung. Der Zaun befindet sich
nicht im Eigentum der DB Netz AG. An dem im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main
befindliche Grundstück (Flurstück 69/8) werden derzeit die Treppenanlage und
der Zaun erneuert. Der restliche Teil wird nach Abschluss der Arbeiten vom
Liegenschaftsamt wieder hergerichtet. zu 3. Bei dem genannten Weg handelt es sich um keine
öffentliche Verkehrsfläche, sondern um einen "Trampelpfad". Äste und
Sträucher, die auf diesen Pfad ragen, waren bei einer Ortsbegehung nicht zu
erkennen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2011, OM 583
Antrag vom
08.06.2012, OF
393/9