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Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 460 Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Auf Anfrage des Magistrats hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) Folgendes mitgeteilt: Zu 1 Der abgelagerte Müll wird bei nächster Gelegenheit beseitigt. Zu 2. und 4. Grundsätzlich ist Unbefugten ein Betreten der im Eigentum der DB AG befindlichen Flächen und Bahnanlagen nicht erlaubt. Eine Verpflichtung in bestimmten Gebieten Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden besteht ebenso wenig wie eine Beräumung. Der Zaun befindet sich nicht im Eigentum der DB Netz AG. An dem im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Grundstück (Flurstück 69/8) werden derzeit die Treppenanlage und der Zaun erneuert. Der restliche Teil wird nach Abschluss der Arbeiten vom Liegenschaftsamt wieder hergerichtet. zu 3. Bei dem genannten Weg handelt es sich um keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern um einen "Trampelpfad". Äste und Sträucher, die auf diesen Pfad ragen, waren bei einer Ortsbegehung nicht zu erkennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 583 Antrag vom 08.06.2012, OF 393/9