Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke
Begründung
Bahndamms der Main-Weser-Bahnstrecke Vorgang: ST 460/12 Der Magistrat wird gebeten, sich erneut mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um durch die baldige Entmüllung des Grundstücks die Voraussetzung für eine erfolgreiche Ratten-Bekämpfung zu schaffen; den Wirtschaftsweg, der in diesem Bereich parallel zum Bahndamm verläuft, fußgängergerecht zurück zu verwandeln bzw. wieder in den alten Zustand zu versetzen. Begründung: Wie von Spaziergängern berichtet, wurden Ratten beobachtet, die von dem Bahngrundstück Weg auf den großen Kinderspielplatz an der Höllbergstraße nehmen. Ratten-Bekämpfung wird im Stadtgebiet Frankfurt zwar durch das städtische Amt 32.22.2 ausgeübt. Es macht jedoch wenig Sinn, mit einer Bekämpfung zu beginnen, so lange die Bahn nicht entmüllt hat. Offensichtlich ist jedoch die mit ST 460 angekündigte Säuberungsaktion noch nicht erfolgt. Bei dem parallelen Weg handelt es sich nicht um einen "Trampelpfad" (ST 460) sondern um einen Wirtschaftsweg, ausgewiesen im amtlichen Stadtplan Frankfurt am Main. Der Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt; zuständig ist das Amt für Straßenbau und Erschließung. Derzeit ist der Weg durch wilden Bewuchs eingeengt und nähert sich wirklich dem Begriff "Trampelpfad". Breit gemacht haben sich dort u. a. Brennnesseln, die in einer Höhe von 1,8O bis 2,00 m in den Weg einwachsen. Der Weg wird von Spaziergängern, von Erholungssuchenden stark frequentiert.