Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 455
Betreff: Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten Eine konsequente Überwachung des LKW- Durchfahrtsverbots wäre nur durch eine permanente Kontrolle der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit möglich. Dies ist leider personell nicht zu realisieren. Um gleichwohl der Intention der Anregung zu entsprechen, wird der Magistrat zunächst eine Verkehrserhebung durchführen, um zu belastbaren Ergebnissen hinsichtlich der Menge des LKW Verkehrs und dem davon ausgehenden Lärm zu gelangen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat sodann prüfen, welche Möglichkeiten einer Abhilfe bestehen.