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Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine LKW durch den unteren Abschnitt der Comeniusstraße fahren(trotz Durchfahrverbot!) Begründung: Die Lärmbelastung der Anwohner der Comeniusstraße bedingt durch den starken Durchgangsverkehr ist extrem. Es ist daher in besonderem Maße wichtig, dass das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW beachtet wird, vor allem auch von LKW der nahen FES.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2011, OF 86/3 Betreff: Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine LKW durch den unteren Abschnitt der Comeniusstraße fahren(trotz Durchfahrverbot!) Begründung: Die Lärmbelastung der Anwohner der Comeniusstraße bedingt durch den starken Durchgangsverkehr ist extrem. Es ist daher in besonderem Maße wichtig, dass das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW beachtet wird, vor allem auch von LKW der nahen FES. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 03.11.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 01.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 693 2011 Die Vorlage OF 86/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Lkw" die Worte " mit Ausnahme der notwendigen Fahrten der FES" eingefügt werden und der letzte Halbsatz der Begründung ("vor allen auch von Lkw der nahen FES") gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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