Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine LKW durch den unteren Abschnitt der Comeniusstraße fahren(trotz Durchfahrverbot!) Begründung: Die Lärmbelastung der Anwohner der Comeniusstraße bedingt durch den starken Durchgangsverkehr ist extrem. Es ist daher in besonderem Maße wichtig, dass das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW beachtet wird, vor allem auch von LKW der nahen FES.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2011, OF 86/3
Betreff: Lärmbelästigung in der unteren
Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachten Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine LKW durch den unteren
Abschnitt der Comeniusstraße fahren(trotz Durchfahrverbot!)
Begründung: Die Lärmbelastung der Anwohner der
Comeniusstraße bedingt durch den starken Durchgangsverkehr ist extrem. Es ist
daher in besonderem Maße wichtig, dass das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW
beachtet wird, vor allem auch von LKW der nahen FES. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3
am 03.11.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF
86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 01.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 693 2011
Die
Vorlage OF 86/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort
"Lkw" die Worte " mit Ausnahme der notwendigen Fahrten der
FES" eingefügt werden und der letzte Halbsatz der Begründung ("vor
allen auch von Lkw der nahen FES") gestrichen wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme