Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten
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Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 693 entstanden aus Vorlage: OF 86/3 vom 19.10.2011
Betreff: Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten Der Magistrat wird nochmals aufgefordert, dafür zu sorgen, dass keine Lkw - mit Ausnahme der notwendigen Fahrten der FES - durch den unteren Abschnitt der Comeniusstraße fahren (trotz Durchfahrtverbot). Begründung: Die Lärmbelastung der Anwohner der Comeniusstraße, bedingt durch den starken Durchgangsverkehr, ist extrem. Es ist daher in besonderem Maße wichtig, dass das bestehende Durchfahrtverbot für Lkw beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3