Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. : Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Berliner Straße mehrmals wöchentlich. Im genannten Bereich wurden auch bereits mehrfach Sonderkontrollen durchgeführt. Eine dauerhafte Sonderkontrolle kann aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Städtischen Verkehrspolizei nicht erfolgen. Die Beschwerde wird zum Anlass genommen, den Bereich kurzzeitig verstärkt zu überwachen. Zu 2.: Aufgrund des Beschlusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung vom
  2. Dezember 2019, § 4983, wechselt der Flohmarkt ab Samstag,
  3. Januar 2020 während der probeweisen Sperrung des Mainkai an das nördliche Mainufer. Zu 2a.: Im Veranstaltungsbereich des Flohmarkts am Mainkai werden mobile Toilettenkabinen - eine davon barrierefrei - sowie ein Toilettenwagen mit Wasseranschluss und Betreuung eingesetzt. Die Anlagen werden vor Veranstaltungsbeginn geliefert und zum Ende wieder abgeholt. Zu 2b.: Die Marktvorbereitungen beginnen gegen 6 Uhr. Der Marktanbieteraufbau ist in Rücksicht auf Anwohnerinnen und Anwohner erst ab 7 Uhr vorgesehen. Ein rücksichtsvoller Ablauf wird sichergestellt. Ein öffentlicher Markt lässt sich allerdings nicht lärmfrei abwickeln. Zu 2c.: Die Planung des Marktstandaufbaus sieht das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten vor. Dadurch sind Wegeverbindungen zum Mainufer an mehreren Stellen vorhanden. Auch für die Nord-Süd-Verbindung vom Eisernen Steg in Richtung Römer gibt es eine Wegverbindung. Zu 2d.: Während des Flohmarktes werden an definierten Stellen Ordnerposten eingesetzt. Die Zufahrt zum Aufbau erfolgt aus Richtung Alte Brücke. Dort sowie an den festen Straßensperren gibt es Ordnerposten. Bezüglich der Ausfahrt aus der Tiefgarage Dom-Römer werden keine besonderen Beeinträchtigungen erwartet. Zu 2e.: Die Standplatzkapazität wird durch die kompaktere Veranstaltungsfläche im Vergleich zum Schaumainkai reduziert. Um die Flächenausnutzung zu optimieren, wird die Reservierung von dauerhaften oder festen Plätzen bis auf weiteres nicht möglich sein. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt am Veranstaltungstag vor Ort. Zu 3.: Im Rahmen des Auskunftsersuchens des Ortsbeirates 1 vom
  4. September 2019, V 1435, wurde die Errichtung eines Nachtmarkts im Ortsbeirat 1 im Auftrag des Magistrates geprüft und beurteilt. Der Magistrat hatte sich mit der Stellungnahme vom
  5. Dezember 2019, ST 2386, ausführlich geäußert. Ein abweichender Sachstand besteht nicht. Zu 4.: Es ist fraglich, welche Ziele durch eine Linksabbiegemöglichkeit von Süden in Richtung Westen an der Untermainbrücke erreicht werden sollen. Zielführender ist es für den Verkehr, der ins Bahnhofsviertel gelangen will, gleich über die Friedensbrücke und den Baseler Platz diese Ziele zu erreichen. Darüber hinaus ist aufgrund der Platzverhältnisse die Einrichtung einer eigenen Linksabbiegespur nicht möglich. Für die Realisierung einer Linksabbiegespur wäre auch eine eigene Phase in der Signalsteuerung erforderlich. Des Weiteren spricht die vor Jahren eingerichtete und stark frequentierte Diagonalführung des Radverkehrs gegen die gewünschte Linksabbiegemöglichkeit. Die Lichtsignalsteuerung an diesem Knotenpunkt ist, unter anderem aufgrund der Radverkehrsführung, an der Auslastung angekommen. Die Einrichtung einer weiteren Signalphase würde alle anderen Verkehrsbeziehungen in der Leistungsfähigkeit einschränken. Eine kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur würden den starken Geradeausverkehr zu sehr behindern. Zu 5.: Durch die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in beiden Richtungen der Straße Schöne Aussicht ist nur noch eine Fahrspur pro Richtung möglich. Es wird als zielführender erachtet, den Verkehr nicht direkt bis an den gesperrten Bereich heranzuführen. Ein zweispuriges und somit leistungsfähiges Linksabbiegen ist am Knotenpunkt mit der Ignatz-Bubis-Brücke (also ein Knotenpunkt weiter östlich) vorhanden. Aus dem Gebiet nördlich der Straße "Schöne Aussicht" fließt nur eine Straße auf die Schöne Aussicht zu. Es gibt also kaum Quellverkehr aus diesem Bereich. Daher wird kein Bedarf für eine Linksabbiegemöglichkeit gesehen. Zu 6.: Zur Beschleunigung und konfliktfreien Führung des Busverkehrs in der südlichen Kurt-Schumacher-Straße wurde im November 2019 in Richtung Norden ein Bussonderfahrstreifen in Mittellage eingerichtet. Eine Verlegung der bereits barrierefrei ausgebauten Haltestelle "Schöne Aussicht" in Mittellage ist aufgrund des großen Aufwandes und der folglich hohen Kosten weder vorgesehen, noch erforderlich. Nach dem Fahrgastwechsel an der Haltestelle "Schöne Aussicht" gelingt es dem Bus, ohne nennenswerten Zeitverlust die MIV (motorisierte Individualverkehr)-Spur zu queren und auf den Bussonderfahrstreifen zu gelangen. Zu 7.: Da die Zufahrt für Busse im Gelegenheitsverkehr in den gesperrten Bereich nur aus Richtung Osten erlaubt ist, muss für Berechtigte eine Einfahrtsmöglichkeit in den gesperrten Bereich gegeben sein. Des Weiteren erfolgt aus dieser Richtung auch die Zufahrt in den gesperrten Bereich für weitere Berechtigte (Müllabfuhr, Straßenreinigung, Andienung Schifffahrt). Im Übrigen wird auch die Zufahrt für die Flohmarktandienung aus Richtung Osten erfolgen. Eine Sperrung des Einfahrtsbereiches ist somit nicht möglich. Der Magistrat wird prüfen, ob eine Verengung des Bereiches dahingehend möglich ist, die Ausfahrt einspurig zu gestalten. Zu 8.: Aus Richtung unterer Fahrgasse ist derzeit eine Ausfahrt Richtung Westen über die Braubachstraße und Kornmarkt auf die Berliner Straße Richtung Westen gewährleistet. Alternativ kann z.B. auch über eine Blockumfahrung Fahrgasse - Töngesgasse und Hasengasse die Berliner Straße weiter Richtung Westen befahren werden. Eine direkte Ausfahrt aus der unteren Fahrgasse auf die Berliner Straße ist grundsätzlich denkbar. Dabei ist aber eine Planung hinsichtlich des Kreuzungslayouts und der Signaltechnik notwendig, die nach einer ersten Einschätzung auch bauliche Anpassungen erfordern. Ebenso sollten Effekte auf Durchgangsverkehre im Gebiet südlich der Berliner Straße betrachtet werden. Es ist zu empfehlen, die Maßnahme im Kontext mit anderen Planungsanforderungen im Umfeld zu betrachten. Beispielhaft sind hier die Umgestaltung der nördlichen Fahrgasse, die Einrichtung eines Fahrradstreifens / einer Busspur auf der Kurt-Schumacher-Straße und das weitere Vorgehen bzgl. der Sperrung des nördlichen Mainufers zu nennen. Zu 9.: Der Verkehr aus Richtung Westen erhält bereits am Knotenpunkt Gutleutstraße / Camberger Brücke über die Verkehrsinformationstafeln den Hinweis, dass das nördliche Mainufer gesperrt ist und kann dann über den Theatertunnel Richtung Osten fahren. Zusätzlich wurden an allen Zufahrtsstraßen zum gesperrten Bereich Hinweistafeln auf die Sperrung aufgestellt. Auf Umfahrungsbeschilderung wurde bewusst verzichtet, damit sich der Verkehr über mehrere Straßen verteilt und nicht nur auf einer Umfahrungsroute gebündelt wird.