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Standplätze für Kleinzirkus?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 447 Betreff: Standplätze für Kleinzirkus? Zu 1. Eine Genehmigung zur Nutzung der Wiese lag nicht vor. Der Zirkus hat sich illegal auf der Fläche angesiedelt. Es kommt immer wieder vor, dass sich Zirkusse ungenehmigt auf städtischen Flächen niederlassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Flächen räumen zu lassen. Sofern für diese Flächen öffentliches Recht gilt, könnte dies mittels einer Räumungsverfügung geschehen. Sofern die Flächen privatem Recht unterliegen, ist eine Räumungsverfügung vor dem Amtsgericht zu erwirken. In der Realität scheitert eine Räumung meist daran, dass es kein Ausweichgelände gibt, auf welches der Zirkus verbracht bzw. verwiesen werden könnte, denn ein "Platzverweis" aus dem Stadtgebiet ist nicht möglich. Weiterhin entsteht bei einer Räumung ein erheblicher logistischer Aufwand, der von der Stadt finanziert werden muss und bei den in der Regel "mittellosen" Zirkusunternehmen nicht eingetrieben werden kann. Zu 2. Nein, im Ortsbezirk gibt es keine, speziell für Zirkusse ausgewiesene Liegenschaften. Derzeit steht als Standplatz für Zirkusse die Gebrüder-Hommel-Anlage und eingeschränkt für reine Kleintheateraufführungen der Marktplatz Bergen Enkheim zur Verfügung. Nach Freiwerden der Flächen werden diese von Mitarbeitern des Grünflächenamtes kontrolliert, dabei anfallende Schäden werden dokumentiert. Entstandene Schäden werden in der Regel in Rechnung gestellt. Leider werden nicht immer alle Schäden beglichen. Besonders kleine Zirkusunternehmen sind erfahrungsgemäß mittellos bzw. werden vom Sozialamt unterstützt und sind nicht in der Lage bzw. nicht willens, anfallende Kosten zu tragen. Zu 3. Nein, eine Weitergabe verpachteter Flächen ist generell nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um einen Kleinzirkus o. ä. handelt. Zu 4. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung Zirkusunternehmen Stellflächen bereitzustellen. Der Magistrat bemüht sich aber in Frankfurt gemeldeten Zirkusunternehmen Flächen für Gastspiele und in Einzelfällen auch zur Überwinterung Flächen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es die Flächeninanspruchnahme zu steuern und die Auswirkungen für das jeweilige Umfeld so verträglich wie möglich zu gestalten. Der Magistrat ist hierzu seit längerem auf der Suche nach geeigneten Flächen, die für Zirkusunternehmen bereitgestellt werden können, um damit die Möglichkeit zu eröffnen, die Zirkusse von allen anderen öffentlichen Flächen fernzuhalten bzw. diese dann räumen zu können. Dennoch stellt sich die Situation so dar, dass städtische Flächen immer wieder der Öffentlichkeit entzogen werden, in dem sich dort Zirkusunternehmen ohne Genehmigung niederlassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1169 Antrag vom 26.08.2015, OF 630/8