Standplätze für Kleinzirkus?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
447
Betreff: Standplätze für
Kleinzirkus? Zu 1. Eine Genehmigung zur Nutzung der Wiese lag nicht
vor. Der Zirkus hat sich illegal auf der Fläche angesiedelt. Es kommt immer wieder vor, dass sich Zirkusse
ungenehmigt auf städtischen Flächen niederlassen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Flächen
räumen zu lassen. Sofern für
diese Flächen öffentliches Recht gilt, könnte dies mittels einer
Räumungsverfügung geschehen. Sofern die Flächen privatem Recht unterliegen, ist
eine Räumungsverfügung vor dem Amtsgericht zu erwirken. In der Realität scheitert eine Räumung meist daran,
dass es kein Ausweichgelände gibt, auf welches der Zirkus verbracht bzw.
verwiesen werden könnte, denn ein "Platzverweis" aus dem Stadtgebiet ist nicht
möglich. Weiterhin entsteht
bei einer Räumung ein erheblicher logistischer Aufwand, der von der Stadt
finanziert werden muss und bei den in der Regel "mittellosen" Zirkusunternehmen
nicht eingetrieben werden kann. Zu 2. Nein, im Ortsbezirk gibt es keine, speziell für
Zirkusse ausgewiesene Liegenschaften. Derzeit steht als Standplatz für Zirkusse die
Gebrüder-Hommel-Anlage und eingeschränkt für reine Kleintheateraufführungen der
Marktplatz Bergen Enkheim zur Verfügung. Nach Freiwerden der Flächen werden diese von
Mitarbeitern des Grünflächenamtes kontrolliert, dabei anfallende Schäden werden
dokumentiert. Entstandene Schäden werden in der Regel in Rechnung gestellt.
Leider werden nicht immer alle Schäden beglichen.
Besonders kleine Zirkusunternehmen sind erfahrungsgemäß mittellos bzw. werden
vom Sozialamt unterstützt und sind nicht in der Lage bzw. nicht willens,
anfallende Kosten zu tragen. Zu 3. Nein, eine Weitergabe verpachteter Flächen ist
generell nicht gestattet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um
einen Kleinzirkus o. ä. handelt. Zu 4. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung
Zirkusunternehmen Stellflächen bereitzustellen. Der Magistrat bemüht sich aber
in Frankfurt gemeldeten Zirkusunternehmen Flächen für Gastspiele und in
Einzelfällen auch zur Überwinterung Flächen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist
es die Flächeninanspruchnahme zu steuern und die Auswirkungen für das jeweilige
Umfeld so verträglich wie möglich zu gestalten. Der Magistrat ist hierzu seit
längerem auf der Suche nach geeigneten Flächen, die für Zirkusunternehmen
bereitgestellt werden können, um damit die Möglichkeit zu eröffnen, die
Zirkusse von allen anderen öffentlichen Flächen fernzuhalten bzw. diese dann
räumen zu können.
Dennoch stellt sich die
Situation so dar, dass städtische Flächen immer wieder der Öffentlichkeit
entzogen werden, in dem sich dort Zirkusunternehmen ohne Genehmigung
niederlassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
1169
Antrag vom 26.08.2015, OF 630/8