Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Müllplatz befindet sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Die Verlegung des Müllplatzes kann nur durch den Eigentümer in Abstimmung mit der FES GmbH Standplatzberatung erfolgen. Dessen ungeachtet wird die Städtische Verkehrspolizei die Bischofsheimer Straße kurzzeitig verstärkt überwachen. Eine Feuerwehrzufahrt im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt dort jedoch nicht vor, da gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 5 StVO nur das Parken vor und in amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten verboten ist und das dort angebrachte Schild nicht über eine entsprechende Siegelung durch die Branddirektion verfügt.