Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Begründung
Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Müllentsorgung für den Wohnblock Frankenallee 351-363 sowie die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude über die Bischofsheimer Straße dauerhaft zu garantieren. Dies kann beispielsweise durch eine Verlegung des Müllplatzes in die Nähe der Mönchhofstraße und eine Abholung des Mülls über die Mönchhofstraße erreicht werden sowie eine häufigere Kontrolle der Falschparker in der Bischofsheimer Straße. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnblocks Frankenallee 251-263 beklagen sich, dass die Müllabfuhr für ihren Hausmüll wiederholt nicht erfolgen konnte, da es dem Müllfahrzeug nicht möglich war, die Abfallbehälter am Müllplatz zu erreichen. Anwohner wurden sogar bereits aufgefordert, die doppelte Anfahrt des Müllfahrzeugs zu bezahlen. Ursache sind die beengten Verhältnisse der Zufahrt auf der Bischofsheimer Straße und dortige Falschparker. Der Weg zum Müllplatz ist außerdem eine Feuerwehrzufahrt, die nicht dauerhaft garantiert werden kann.