Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5464 entstanden aus Vorlage:
OF 1130/1 vom
08.11.2019 Betreff: Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich
des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren Der Magistrat wird aufgefordert, die
Müllentsorgung für den Wohnblock Frankenallee 351 bis 363 sowie die rechtmäßige
Benutzbarkeit der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden über die Bischofsheimer
Straße dauerhaft zu gara ntieren. Dies kann beispielsweise durch eine Verlegung des
Müllplatzes in die Nähe der Mönchhofstraße und eine Abholung des Mülls über die
Mönchhofstraße sowie eine häufigere Kontrolle der Falschparker in der
Bischofsheimer Straße erreicht werden. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnblocks
Frankenallee 351 bis 363 beklagen sich, dass die Müllabfuhr für ihren Hausmüll
wiederholt nicht erfolgen konnte, da es dem Müllfahrzeug nicht möglich war, die
Abfallbehälter am Müllplatz zu erreichen. Anwohner wurden bereits sogar
aufgefordert, die doppelte Anfahrt des Müllfahrzeugs zu bezahlen. Ursache sind
die beengten Verhältnisse der Zufahrt auf der Bischofsheimer Straße und dortige
Falschparker. Der Weg zum Müllplatz ist außerdem eine Feuerwehrzufahrt, deren
rechtmäßige Benutzbarkeit nicht dauerhaft garantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2020, ST 443
Aktenzeichen: 32 1