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Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat hat in den mit dem Projektentwickler geführten Verhandlungen, deren Ergebnisse in einem Rahmendatenblatt verbindlich fixiert wurden, auf den zur damaligen Zeit noch nicht eingeführten Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Bezug genommen, der bei Wohnbaulandentwicklungen einen 30-prozentigen Anteil geförderten Wohnungsbaus, jeweils hälftig im 1. und
  2. Förderweg vorsieht. Diese Maßgaben wurden gleichfalls Inhalt des am 22.09.2022 von der Stadtverordnetenversammlung unter § 2220 gefassten Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 928 - Südlich Frankenallee / Hellerhofstraße. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sieht der Magistrat davon ab, die zwischen Projektentwickler und Magistrat getroffenen und sich aus der Beschlusslage selbst ergebenden Verhandlungsergebnisse in Frage zu stellen. Zu
  3. Der Magistrat hat gegenüber dem Projektentwickler einen möglichen Ankauf einer Fläche für eine Grundschule erwirkt und im Gegenzug auf das gemeinschaftliche Wohnen verzichtet. Er sieht unter den gegebenen Umständen daher keine Möglichkeit, der Aufforderung des Ortsbeirats nachzukommen. Zu
  4. Der Arbeitsstand des Bebauungsplanentwurfs sieht vor, das Baufenster des Hochhauses als Teil eines Kerngebiets auszuweisen, in dem Wohnnutzung allgemein zulässig sein soll. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass - abhängig von der jeweiligen Marktlage - auch ein bspw. wohngewerbliches Hybridhochhaus realisiert werden kann. Zu 4. und
  5. Der Bebauungsplan wird die nach dem Baugesetzbuch zur Verfügung stehenden Regelungsmöglichkeiten berücksichtigen und Festzungen zu baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen (Photovoltaik, Solarthermie) für die Erzeugung von erneuerbarer Energie enthalten. Er wird darüber hinaus auch Festsetzungen zur Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie zur Bewirtschaftung des auf den Baugrundstücken anfallenden Niederschlagwassers enthalten. Als Grundlage für die Niederschlagswasser-Festsetzungen dient ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept, das zwischen dem Projektentwickler und den zuständigen städtischen Ämtern abgestimmt wird. Ziel ist es, gemäß den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes, das anfallende Niederschlagswasser möglichst vollständig auf den Baugrundstücken zurückzuhalten, indem es verrieselt bzw. versickert und/oder verwertet (Brauchwasser) wird. Zu
  6. Die Zahl der herzustellenden Stellplätze wird anhand der Stellplatzsatzung berechnet. In der Satzung ist eine Überschreitung der Mindestanzahl von Stellplätzen für gewerbliche Nutzungen ausgeschlossen. Für die Wohnnutzung ist eine Überschreitung der Mindestzahl grundsätzlich möglich, wird aber von der Projektentwicklung gar nicht angestrebt. Die Projektentwicklung beabsichtigt vielmehr, hier weniger Stellplätze als nach Satzung erforderlich herzustellen und statt dessen ein Mobilitätskonzept für die Nutzer:innen zu entwickeln und vorzulegen. Ansätze wie Carsharing, Ladestationen für Elektroräder und Elektro-Pkw, Elektro-Lastenräder im Sharing, private Paketstationen und ähnliches sind in der Regel Bausteine von vorhabenbezogenen Mobilitätskonzepten. Konkrete Festlegungen zu den von der Projektentwicklung zu organisierenden und finanzierenden Elementen werden erst im weiteren Verfahren getroffen. Zu
  7. Der Magistrat sieht keine Veranlassung für Zugeständnisse beim Hochbau, auch solche nicht, die mit dem Schulneubau in Zusammenhang gebracht werden. Der Magistrat sieht sich ausschließlich an das, unter den vorangegangenen Punkten genannte Verhandlungsergebnis in Form des Rahmendatenblattes sowie an das Ergebnis des Planungswettbewerbes gebunden.