Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Bürgersteig in der
Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der
rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Eine Markierung des betreffenden
Abschnittes ist nicht möglich, da zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze ein
unbefestigtes Stück Land vorhanden ist, worauf derzeit quer parkende Fahrzeuge
abgestellt werden. Das Parken ist in dem Bereich jedoch ohnehin nicht
gestattet, auch wenn durch vorhandene Parkschilder innerhalb des Grundstücks
die Rechtmäßigkeit des Parkens suggeriert wird. Das Straßenverkehrsamt wird vor diesem Hintergrund
Bußgeldverfahren wegen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge einleiten. Im
Vorfeld werden entsprechende Hinweisblätter verteilt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587