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Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und der Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Eine Markierung des betreffenden Abschnittes ist nicht möglich, da zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze ein unbefestigtes Stück Land vorhanden ist, worauf derzeit quer parkende Fahrzeuge abgestellt werden. Das Parken ist in dem Bereich jedoch ohnehin nicht gestattet, auch wenn durch vorhandene Parkschilder innerhalb des Grundstücks die Rechtmäßigkeit des Parkens suggeriert wird. Das Straßenverkehrsamt wird vor diesem Hintergrund Bußgeldverfahren wegen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge einleiten. Im Vorfeld werden entsprechende Hinweisblätter verteilt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587