E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST
401
Betreff: E-Mobilität:
Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG
Die Garagenverordnung schreibt
vor, dass bei zu errichtenden Stellplätzen 5 % der zu errichtenden Stellplätze
mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge auszustatten sind. Diese Vorgabe des
Verordnungsgebers erfüllt die ABG wie alle anderen Investoren auch. Wenn mehr Ladeinfrastruktur geschaffen werden soll,
muss durch die Mainova die Leistungsfähigkeit der Stromnetzinfrastruktur vorab
geprüft und dies ggfs. ausgebaut werden. Eventuell müsste die
Zurverfügungstellung der Energie oder der Transformatoren zum Bereitstellen der
notwendigen Energie auf Kosten des Investors dargestellt werden. Dies sollte
nicht zu verteuerten Mieten führen, sondern müsste über die Stellplatzmiete
abgedeckt werden. Sonst würde dies dazu führen, dass die erforderlichen
Investitionen zur Refinanzierung auf die Mieten aufgeschlagen werden müssten
mit der Folge, dass die Wohnraummieten steigen. Der Magistrat wird mit der ABG in Kontakt treten,
die Auswirkungen prüfen und sich dafür einsetzen, dass in dem mittelfristig
realistisch notwendigen Maß auch über die gesetzlich vorgeschriebenen 5 %
Ladeinfrastruktur hergestellt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2282