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E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 401 Betreff: E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Die Garagenverordnung schreibt vor, dass bei zu errichtenden Stellplätzen 5 % der zu errichtenden Stellplätze mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge auszustatten sind. Diese Vorgabe des Verordnungsgebers erfüllt die ABG wie alle anderen Investoren auch. Wenn mehr Ladeinfrastruktur geschaffen werden soll, muss durch die Mainova die Leistungsfähigkeit der Stromnetzinfrastruktur vorab geprüft und dies ggfs. ausgebaut werden. Eventuell müsste die Zurverfügungstellung der Energie oder der Transformatoren zum Bereitstellen der notwendigen Energie auf Kosten des Investors dargestellt werden. Dies sollte nicht zu verteuerten Mieten führen, sondern müsste über die Stellplatzmiete abgedeckt werden. Sonst würde dies dazu führen, dass die erforderlichen Investitionen zur Refinanzierung auf die Mieten aufgeschlagen werden müssten mit der Folge, dass die Wohnraummieten steigen. Der Magistrat wird mit der ABG in Kontakt treten, die Auswirkungen prüfen und sich dafür einsetzen, dass in dem mittelfristig realistisch notwendigen Maß auch über die gesetzlich vorgeschriebenen 5 % Ladeinfrastruktur hergestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2282

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