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E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2282 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 27.09.2017 Betreff: E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Neubauten durch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG - insbesondere bei den Projekten Kulturcampus Bockenheim und Rebstockpark - darauf hingewirkt werden kann, dass bis zu 20 Prozent der Parkplätze mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Begründung: Damit sich die Elektromobilität auch in der Breite der Stadtgesellschaft durchsetzen kann, bedarf es einer ausreichenden Ladeinfrastruktur in der Fläche. Neben der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist eine Ausweitung der Ladeinfrastruktur am Wohnort, also am eigenen Stellplatz beziehungsweise in der Wohnanlage, unerlässlich. Speziell für Pendler und den innerstädtischen Verkehr ist eine Lademöglichkeit über Nacht eine ausschlaggebende Grundvoraussetzung für einen Umstieg auf ein Elektrofahrzeug. Die Stadt Frankfurt sollte bei ihrer Wohnungsbaugesellschaft mit gutem Beispiel vorangehen und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Selbstverständlichkeit machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 401 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1