E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM
2282 entstanden aus Vorlage:
OF 406/2 vom
27.09.2017 Betreff: E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten
der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob bei Neubauten durch die städtische Wohnungsgesellschaft
ABG - insbesondere bei den Projekten Kulturcampus
Bockenheim und Rebstockpark - darauf hingewirkt werden kann, dass bis zu
20 Prozent der Parkplätze mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
ausgestattet werden. Begründung: Damit sich die Elektromobilität auch in der Breite
der Stadtgesellschaft durchsetzen kann, bedarf es einer ausreichenden
Ladeinfrastruktur in der Fläche. Neben der Ladeinfrastruktur im öffentlichen
Raum ist eine Ausweitung der Ladeinfrastruktur am Wohnort, also am eigenen
Stellplatz beziehungsweise in der Wohnanlage, unerlässlich. Speziell für
Pendler und den innerstädtischen Verkehr ist eine Lademöglichkeit über Nacht
eine ausschlaggebende Grundvoraussetzung für einen Umstieg auf ein
Elektrofahrzeug. Die Stadt Frankfurt sollte bei ihrer Wohnungsbaugesellschaft
mit gutem Beispiel vorangehen und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
zur Selbstverständlichkeit machen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 401
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 61 1