E-Mobilität: Ladeinfrastruktur bei Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG
Begründung
Neubauten der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Neubauten durch die städtische Wohnungsgesellschaft ABG - insbesondere bei den Projekten Kulturcampus Bockenheim und Rebstockpark - darauf hingewirkt werden kann, dass bis zu 20 Prozent der Parkplätze mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Begründung: Damit sich die Elektromobilität auch in der Breite der Stadtgesellschaft durchsetzen kann, bedarf es einer ausreichenden Ladeinfrastruktur in der Fläche. Neben der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist eine Ausweitung der Ladeinfrastruktur am Wohnort, also am eigenen Stellplatz bzw. in der Wohnanlage, unerlässlich. Speziell für Pendler und den innerstädtischen Verkehr ist eine Lademöglichkeit über Nacht eine ausschlaggebende Grundvoraussetzung für einen Umstieg auf ein Elektrofahrzeug. Die Stadt Frankfurt sollte bei Ihrer Wohnungsbaugesellschaft mit gutem Beispiel vorangehen und die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zur Selbstverständlichkeit machen.