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Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das angesprochene Piktogramm wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 erneuert. Die Doppelbeschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung "Beginn einer Tempo-30-Zone" rechts und links der Einfahrt von der Offenbacher Landstraße ist eindeutig und gut wahrnehmbar. Ferner ist die Balduinstraße ab Einmündung Georg-Treser-Straße für den KFZ-Verkehr eine Sackgasse, so dass spätestens ab hier ausschließlich Ziel- und Quellverkehr vorherrscht. Einem vorsätzlichen Fehlverhalten von somit zumeist ortskundigen Verkehrsteilnehmer:innen lässt sich mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abhelfen. Eine objektive Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Von 2016 bis 2023 war der Verlauf der Balduinstraße vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die Städtische Verkehrspolizei führte im Dezember 2024 drei Testmessungen in der Balduinstraße durch. Von insgesamt 921 erfassten Fahrzeugen überschritten 111 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (Ü-Quote: 12 %). Die Straße wird in das dauerhafte Messprogramm aufgenommen.