Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 366
Betreff: Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee Eine Beschilderung gemäß Verkehrszeichen 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Fußgängerüberweg, wird nicht in Betracht gezogen, da die Fußgängerüberwege in warte-pflichtigen Zufahrten liegen, für die eine Beschilderung in der Regel entbehrlich ist (vgl. Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO, Nr. 14). Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen, dass mit dem Einbau einer nachträglichen Fußgängerüberwegebeleuchtung in den genannten Bereichen auch reflektierende Baken nachgerüstet werden. Die Ausführung der erforderlichen Arbeiten erfolgt noch in diesem Jahr.