Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
366
Betreff: Kennzeichnung und
bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen
Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee Eine Beschilderung gemäß
Verkehrszeichen 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Fußgängerüberweg, wird
nicht in Betracht gezogen, da die Fußgängerüberwege in warte-pflichtigen
Zufahrten liegen, für die eine Beschilderung in der Regel entbehrlich ist (vgl.
Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO, Nr. 14). Der Anregung wird jedoch dahingehend entsprochen,
dass mit dem Einbau einer nachträglichen Fußgängerüberwegebeleuchtung in den
genannten Bereichen auch reflektierende Baken nachgerüstet werden. Die Ausführung der erforderlichen
Arbeiten erfolgt noch in diesem Jahr. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2011, OM 706