Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee
Begründung
Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee/Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen Altenhöferallee / Konrad-Zuse-Straße und Altenhöferallee / Riedberg als Fußgängerüberweg zu beschildern (Zeichen 350) sowie mit entsprechenden reflektierenden Baken auszustatten. Des Weiteren ist die Beleuchtung der Fuß gängerüberwege zu verbessern. Begründung: Aktuell sind die o.g. Fußgängerüberwege nur durch eine Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Auf Grund der fehlenden Beschilderung, sowie der schlechten Ausleuchtung der Fußgängerüberwege kommt es, vor allem bei Dunkelheit, zu für Fußgänger gefährlichen Situation, da die anderen Verkehrsteilnehmer nicht die nötige Aufmerksamkeit für die Fußgängerüberwege haben. Beispiel: Gut ausgeschilderter Fußgängerüberweg an der Riedwiese mit Schilderung und reflektierenden Baken. Beispiel: Aktuelle Situation Altenhöferallee Altenhöferallee / Riedbergallee südlich Zufahrt Riedbergallee / Altenhöferallee westliche Zufahrt