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Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2070 entstanden aus Vorlage: OF 214/12 vom 03.03.2013 Betreff: Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee Vorgang: OM 706/11 OBR 12; ST 254/12; ST 1253/12 Unter Bezugnahme auf die Anregung OM 706 vom 2. Dezember 2011, auf die der Magistrat bisher nur mit den Zwischenbescheiden ST 254 und ST 1253 antwortete, wird der Magistrat aufgefordert, einen positiven Beschluss zur o. g. Anregung zu fassen und die Realisierung zeitnah zu veranlassen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, aufgrund der fortschreitenden Besiedlung und der in Kürze anstehenden Eröffnung des Gymnasiums Riedberg, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg durch die Markierung 293 (Zebrastreifen) zu kennzeichnen. Begründung: Die aktuelle Verkehrssituation auf der Altenhöferallee hat sich seit der Antragstellung im Dezember 2011 nicht verbessert, sondern aufgrund der steigenden Anwohnerzahl ist das Verkehrs- und Fußgängeraufkommen deutlich gestiegen, was die Kennzeichnung der Fußgängerüberwege noch unumgänglicher macht. Der in der ursprünglichen Anregung nicht genannte Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg ist zusätzlich mit Fußgängerüberwegen auszustatten und im Rahmen der Einrichtung ausreichend zu kennzeichnen. Dieser Bereich wird durch die zeitnahe Eröffnung des Gymnasiums an der Friedrich-Dessauer-Straße auch Teil des Schulweges sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 706 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 254 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1253 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 27.09.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

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