Einrichtung, Kennzeichnung und bessere Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der Altenhöferallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM
2070 entstanden aus
Vorlage: OF 214/12 vom
03.03.2013 Betreff: Einrichtung, Kennzeichnung und bessere
Beleuchtung der Fußgängerüberwege in den Kreuzungsbereichen der
Altenhöferallee Vorgang: OM 706/11 OBR 12; ST 254/12; ST 1253/12 Unter Bezugnahme auf die
Anregung OM 706 vom 2. Dezember 2011, auf die der Magistrat bisher nur mit den
Zwischenbescheiden ST 254 und ST 1253 antwortete, wird der Magistrat
aufgefordert, einen positiven Beschluss zur o. g. Anregung zu fassen und die
Realisierung zeitnah zu veranlassen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert,
aufgrund der fortschreitenden Besiedlung und der in Kürze anstehenden Eröffnung
des Gymnasiums Riedberg, die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich
(Kreisverkehr) Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und Annette-Kolb-Weg
durch die Markierung 293 (Zebrastreifen) zu kennzeichnen. Begründung: Die aktuelle Verkehrssituation auf der
Altenhöferallee hat sich seit der Antragstellung im Dezember 2011 nicht
verbessert, sondern aufgrund der steigenden Anwohnerzahl ist das Verkehrs- und
Fußgängeraufkommen deutlich gestiegen, was die Kennzeichnung der
Fußgängerüberwege noch unumgänglicher macht. Der in der ursprünglichen Anregung nicht genannte
Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Altenhöferallee, Friedrich-Dessauer-Straße und
Annette-Kolb-Weg ist zusätzlich mit Fußgängerüberwegen auszustatten und im
Rahmen der Einrichtung ausreichend zu kennzeichnen. Dieser Bereich wird durch
die zeitnahe Eröffnung des Gymnasiums an der Friedrich-Dessauer-Straße auch
Teil des Schulweges sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2011, OM 706
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.02.2012, ST 254
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.08.2012, ST 1253
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2013, ST 1484
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR
12 am 30.08.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
12 am 27.09.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2