Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Eine Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Riedberg und Kalbach wird aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt. Der Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach befindet sich außerhalb der städtischen Wohnbebauung. Er liegt in der Zone ll im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Die Beleuchtung des Weges würde eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft darstellen. Zum Begriff des Landschaftsschutzes gehört auch die im städtischen Umfeld immer seltener werdende Wahrnehmung von Dämmerung und Dunkelheit. Darüber hinaus beeinflussen künstliche Lichtquellen nachtaktive Tier- und lnsektenarten in ihrem Verhalten. Der Weg durch die freie Landschaft, vorbei an landwirtschaftlichen Flächen, Wiesen und dem Kätcheslachpark mit dem Kätcheslachweiher, benötigt auch durch seinen Feldwegcharakter keine Ausleuchtung. Eine Beleuchtung des Weges wäre ein vermeidbarer Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild. Auch durch insektenfreundlichere Leuchten, wie LED-Leuchten, werden Insekten angelockt, so dass ein Verzicht auf die Beleuchtung des Weges die örtliche lnsektenfauna schont. Der in der Nähe befindliche Verbindungsweg am Riedberg vom "Johann-Beyer-Weg" zur Straße "An der Bergstraße" in Kalbach ist derzeit bereits beleuchtet und kann mit einem geringen Umweg als alternative und beleuchtete Wegeverbindung genutzt werden. Wegen der fehlenden Aussicht auf eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, lehnt der Magistrat die vom Ortsbeirat 12 angeregte zusätzliche Errichtung einer öffentlichen Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046