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Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172

Betreff: Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 560 - OA 6/11 OBR 12 - Der vom Ortsbeirat angeregte beleuchtete Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Zone II und wird aus naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Nach § 15 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Grundsätzlich sollten Wege im Außenbereich nicht beleuchtet werden. Nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes führt die Wegebeleuchtung zu Eingriffen in die freie Landschaft. Einerseits beeinträchtigen die Masten und die nächtliche Beleuchtung das Landschaftsbild. Andererseits können durch die nächtliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf die örtliche Tierwelt entstehen. Diese Auswirkungen werden durch die angeregte Lage des Stadtteilverbindungswegs direkt am Gewässer des Kätcheslachparks noch verstärkt. Im Sinne der Eingriffsvermeidung ist ein möglichst kurzer Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg zu planen. Durch den Einsatz von LED-Leuchten lassen sich die gesetzlichen Vorgaben zur Eingriffsvermeidung weitgehend erfüllen. Als Alternativverbindung könnte nach Zustimmung des Ortsbeirats der Feldweg zwischen dem verlängerten Johann-Beyer-Weg (Riedberg) und der Straße An der Bergstraße als Stadtteilverbindungsweg vorgesehen und entsprechend ausgebaut und beleuchtet werden. Hierfür wäre zunächst eine Planung zu erstellen.