Beleuchtung in den Parkanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 551 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen
Bei dem in der Anregung genannten Bereich handelt es sich um
keine Parkanlage, sondern um die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen
Kalbach und Riedberg. Diese liegen außerhalb der Bebauung und sind als Zone II
des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" ausgewiesen. Der Magistrat verweist hier nochmals auf seine
Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 338, in der eine Beleuchtung des
Verbindungsweges zwischen Kalbach und Riedberg aus naturschutzfachlichen
Gründen abgelehnt wird. Diese Ablehnung bezieht sich auch auf eine adaptive und
nutzungsabhängige LED-Beleuchtung, denn auch diese Beleuchtungsart stellt eine
neue Lichtquelle in der freien Landschaft dar, die sich auf das Verhalten
nachtaktiver Tier- und Insektenarten auswirkt. Die Beleuchtung stellt einen
vermeidbaren Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild dar.
Aufgrund der fehlenden Aussicht auf eine natur- und
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, kann der Magistrat der Anregung nicht
entsprechen. Die in der Anregung angeführte kurze
Wegeverbindung im westlichen Kätcheslachpark, vom Jugendhaus / Gymnasium
Riedberg zur Johann-Georg-Elser-Straße, liegt innerhalb der Bebauung. Die
Wegeverbindung wird seit Kurzem aufgrund eines Beschlusses der
Schulwegkommission beleuchtet. Grundsätzlich werden öffentliche Parkanlagen der
Stadt Frankfurt am Main nur in Ausnahmefällen beleuchtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046