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Beleuchtung in den Parkanlagen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 551 Betreff: Beleuchtung in den Parkanlagen Bei dem in der Anregung genannten Bereich handelt es sich um keine Parkanlage, sondern um die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Kalbach und Riedberg. Diese liegen außerhalb der Bebauung und sind als Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" ausgewiesen. Der Magistrat verweist hier nochmals auf seine Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 338, in der eine Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Kalbach und Riedberg aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt wird. Diese Ablehnung bezieht sich auch auf eine adaptive und nutzungsabhängige LED-Beleuchtung, denn auch diese Beleuchtungsart stellt eine neue Lichtquelle in der freien Landschaft dar, die sich auf das Verhalten nachtaktiver Tier- und Insektenarten auswirkt. Die Beleuchtung stellt einen vermeidbaren Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild dar. Aufgrund der fehlenden Aussicht auf eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung, kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Die in der Anregung angeführte kurze Wegeverbindung im westlichen Kätcheslachpark, vom Jugendhaus / Gymnasium Riedberg zur Johann-Georg-Elser-Straße, liegt innerhalb der Bebauung. Die Wegeverbindung wird seit Kurzem aufgrund eines Beschlusses der Schulwegkommission beleuchtet. Grundsätzlich werden öffentliche Parkanlagen der Stadt Frankfurt am Main nur in Ausnahmefällen beleuchtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046