Kfz-Stellplätze in Bonames
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Magistrat wird bei der Errichtung von Quartiersgaragen nicht selbst aktiv, sondern bringt sich lediglich bei Bauvorhaben Dritter ein und bietet Zuschüsse an, um damit die Vermietung an Bewohnerinnen und Bewohner zu "verträglichen" Kosten zu sichern. Auch die durch Corona weiter verschärfte Haushaltslage lässt auf absehbare Zeit keine andere Vorgehensweise zu. Zu 2.: Der Magistrat hat im Bericht B 299/19 dargelegt, dass Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden sollen. In der ersten Stufe ist die monetäre Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. Diese Umstellung der bestehenden 37 Bewohnerparkzonen auf das bewirtschaftete Bewohnerparken wird die nächsten Jahre in Anspruch nehmen. Erst danach kann, wie im Bericht B 299/19 angekündigt, in der zweiten Stufe "das Bewohnerparken um circa 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden. Diese von den Ortsbeiräten geforderten zusätzliche Zonen konnten wegen des Mangels an Überwachungskräften bisher nicht eingerichtet werden. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis der angespannten Parksituation, sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einstellung gestellt werden muss. Erst wenn auch diese zweite Stufe abgearbeitet ist, kann die Einführung des Bewohnerparkens in weiteren Gebieten geprüft werden. Zu 3.: Der Magistrat sieht sich beim Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) nicht zuständig, sondern die Energieversorger. Der Magistrat ist mit mehreren Anbietern von LIS im Gespräch. Aktuell liegen zahlreiche Anträge für Standorte von LIS vor, die verwaltungsintern auf ihre Umsetzung geprüft werden. Es gibt jedoch kein festes Konzept, an welchen Standorten LIS umgesetzt werden soll. Die Anträge der Anbietenden werden von mehreren Ämtern auf ihre Sinnhaftigkeit und Umsetzbarkeit überprüft. Danach erfolgt gegebenenfalls ein Gestattungsvertrag. Der Magistrat trägt dafür Sorge, dass nicht mehrere Anbieter in unmittelbarer Nähe ihre LIS aufstellen. Eine Vorgabe von Standorten wird jedoch nicht gemacht.