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Sonnensegel für den "Sonnenspielplatz" im Europagarten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Platzverhältnisse an den gezielt angesprochenen Stellen und einzuhaltende DIN-Normen auf dem angesprochenen Kinderspielplatz lassen aktuell keine zusätzlichen Einbauten von Pfosten für ein Sonnensegel oder Sonnenschirme zu. Es kann auch kein Sonnensegel an die vorhandenen Bauteile/Spielgeräte angebracht werden, da diese statisch dafür nicht ausgelegt sind. Ein Sonnensegel müsste, laut DIN-Norm, mindestens 2 Meter über dem höchsten vor Ort verbauten Bauteil des Klettergerätes hängen. Die hierzu erforderlichen Pfosten wären Bauwerke, die sich im alten Bestand nicht realisieren lassen. Das bedeutet, der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzen. Das Grünflächenamt wird die Anregung des OBR 1 aber weiterverfolgen und sobald als möglich, bei Umbauten oder neuen Spielgeräten auf dem Spielplatz, die Schattensituation mitberücksichtigen bzw. schattenspendende Elemente errichten. Gerne kann die aktuelle Situation bei einem gemeinsamen Ortstermin erläutert werden.