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Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die ehrenamtliche Tätigkeit, die von allen Frankfurter Vereinen geleistet wird, begrüßt der Magistrat ausdrücklich und bedankt sich für das starke Engagement. Im Zusammenhang mit der Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung an öffentlichen Straßenbeleuchtungsmasten gilt es jedoch zu beachten, dass sich im Laufe der vergangenen Jahre erhebliche Veränderungen ergeben haben. Neben einer rasanten technologischen Entwicklung, technische und normative Anforderungen haben sich auch haftungsrelevante Regelungen und Bewertungen geändert. Die DGUV-Vorschrift 3 sei hier exemplarisch erwähnt. Hinzu kommen versicherungs- und haftungstechnische Gründe, die eine Montage sowie Demontage durch die SRM erforderlich machen. Inzwischen ist alleine die Mainova AG/SRM Eigentümer sowie Betreiberin der Beleuchtungsanlagen, soweit keine Einzelfallregelung besteht. Sie unterliegt gemäß dem Straßenbeleuchtungsvertrag für das Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Mainova AG inkl. Nachträgen den darin fixierten Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung gesetzlicher, technischer, sicherheitsrelevanter, wirtschaftlicher, ökologischer sowie haftungsrechtlicher Vorgaben. Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt.