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Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad Zu 1. und 2.: Über die drei Fahrstreifen zum Messeparkhaus wird mit bis zu 4000 Fahrzeugen pro Stunde ein außerordentlich hohes Verkehrsaufkommen abgewickelt. Die bestehende signalisierte Fußgängerquerung südlich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17 führt in den Spitzenzeiten zu einem Fahrzeugrückstau bis in den schlecht einsehbaren Bereich der Ursinusstraße südlich der BAB-Tankstelle / des ADAC. Eine weitere signalisierte Fußgängerquerung in einem Abstand von circa 300 Meter würde den Fahrzeugfluss erneut unterbrechen, zu einem zusätzlichen Rückstau führen und die Verkehrsqualität verschlechtern. Die gewünschte bedarfsgesteuerte Fußgängerampel muss in das bestehende Verkehrsleitsystem der Zu- und Abfahrt zum Messeparkhaus technisch integriert werden und kann nicht als separate Einzelanlage betrieben werden. Hintergrund ist die dynamische Fahrstreifensignalisierung mit einem Richtungswechselbetrieb der drei vorhandenen Fahrstreifen (zum Beispiel drei Fahrspuren ins Parkhaus, zwei Fahrspuren Einfahrt und eine Fahrspur Ausfahrt, eine Fahrspur Einfahrt, zwei Fahrspuren Ausfahrt etc.). Bei einem Wechsel der Betriebszustände muss sichergestellt werden, dass Fahrstreifen, die für die Gegenrichtung freigegeben werden, zunächst vollständig geräumt werden. Es muss gewährleistet werden, dass ein Überwechsel der Fahrzeuge auf den benachbarten Fahrstreifen verkehrlich möglich ist. Ein (schneller) Überwechsel ist zum Beispiel nicht möglich, wenn die Fahrzeuge vor einer roten Fußgängerampel stehen. Daher ist dieser Aspekt aus Gründen der Verkehrssicherheit in die Software des Verkehrsleitsystems zu integrieren. Der Bau und die Einbindung der gewünschten Fußgängerampel stellt eine technisch und finanziell aufwendige Lösung dar. Eine temporäre (mobile) Signalanlage kann die sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllen. Zu 3.: Der Standort für eine Brücke ist eine stadtplanerische Entscheidung, da ein Brückenbauwerk in der Regel stadtbildprägend ist. Außerdem bedarf es des Nachweises des Bedarfs der Brücke durch eine verkehrsplanerische Berechnung sowie einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, ob die Brücke gebaut wird, weil eine Brücke sowohl im Bau, als auch in der Unterhaltung ein teures Ingenieursbauwerk ist. Der Magistrat geht davon aus, dass die notwendigen Kautelen erfüllt werden, nimmt deshalb die erforderlichen Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan B 919 in Angriff und meldet danach, wenn die Untersuchungen positiv verlaufen, die notwendigen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung an. Zu 4.: Die Stadt Frankfurt am Main ist Mehrheitsgesellschafterin der Messe Frankfurt und erhält eine jährliche Dividendenzahlung. Eine über diese Dividende hinausgehende Beteiligung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar und ist rechtlich unzulässig. Deshalb ist eine Beteiligung (in deutlichem finanziellen Ausmaß) an Lichtsignalanlagen oder sonstigen Bauwerken im Stadtgebiet nicht möglich. Zu 5.: Bei Messeveranstaltungen gibt es keinen gefährlichen Überweg, da das Tor zwischen den beiden Straßen (Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock) geschlossen ist. Außerhalb der Messeveranstaltungen ist das Tor offen. Zu diesen Zeiten gibt es keinen Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock. Darüber hinaus steht die signalgeregelte Fußgängerquerung an der Leonardo-da-Vinci-Allee ganzjährig zur Verfügung. Diese ist in das Verkehrsleitsystem softwaretechnisch eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Antrag vom 20.06.2021, OF 68/2 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Antrag vom 29.01.2022, OF 253/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075