Gesicherter Überweg im Rebstockpark alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Betreff: Gesicherter Überweg im Rebstockpark
alt/neu über die Straße Zum Rebstockbad Zu 1. und 2.:
Über die drei Fahrstreifen
zum Messeparkhaus wird mit bis zu 4000 Fahrzeugen pro Stunde ein
außerordentlich hohes Verkehrsaufkommen abgewickelt. Die bestehende
signalisierte Fußgängerquerung südlich der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie
17 führt in den Spitzenzeiten zu einem Fahrzeugrückstau bis in den schlecht
einsehbaren Bereich der Ursinusstraße südlich der BAB-Tankstelle / des ADAC.
Eine weitere signalisierte Fußgängerquerung in einem Abstand von circa 300
Meter würde den Fahrzeugfluss erneut unterbrechen, zu einem zusätzlichen
Rückstau führen und die Verkehrsqualität verschlechtern. Die gewünschte bedarfsgesteuerte Fußgängerampel muss
in das bestehende Verkehrsleitsystem der Zu- und Abfahrt zum Messeparkhaus
technisch integriert werden und kann nicht als separate Einzelanlage betrieben
werden. Hintergrund ist die dynamische Fahrstreifensignalisierung mit einem
Richtungswechselbetrieb der drei vorhandenen Fahrstreifen (zum Beispiel drei
Fahrspuren ins Parkhaus, zwei Fahrspuren Einfahrt und eine Fahrspur Ausfahrt,
eine Fahrspur Einfahrt, zwei Fahrspuren Ausfahrt etc.). Bei einem Wechsel der
Betriebszustände muss sichergestellt werden, dass Fahrstreifen, die für die
Gegenrichtung freigegeben werden, zunächst vollständig geräumt werden. Es muss
gewährleistet werden, dass ein Überwechsel der Fahrzeuge auf den benachbarten
Fahrstreifen verkehrlich möglich ist. Ein (schneller) Überwechsel ist zum
Beispiel nicht möglich, wenn die Fahrzeuge vor einer roten Fußgängerampel
stehen. Daher ist dieser Aspekt aus Gründen der Verkehrssicherheit in die
Software des Verkehrsleitsystems zu integrieren. Der Bau und die Einbindung der
gewünschten Fußgängerampel stellt eine technisch und finanziell aufwendige
Lösung dar. Eine temporäre (mobile) Signalanlage kann die
sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllen. Zu 3.: Der Standort für eine Brücke ist eine
stadtplanerische Entscheidung, da ein Brückenbauwerk in der Regel
stadtbildprägend ist. Außerdem bedarf es des Nachweises des Bedarfs der Brücke
durch eine verkehrsplanerische Berechnung sowie einer Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung, ob die Brücke gebaut wird, weil eine Brücke sowohl
im Bau, als auch in der Unterhaltung ein teures Ingenieursbauwerk ist. Der
Magistrat geht davon aus, dass die notwendigen Kautelen erfüllt werden, nimmt
deshalb die erforderlichen Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
zum Bebauungsplan B 919 in Angriff und meldet danach, wenn die Untersuchungen
positiv verlaufen, die notwendigen finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung
an. Zu 4.: Die Stadt Frankfurt am Main ist
Mehrheitsgesellschafterin der Messe Frankfurt und erhält eine jährliche
Dividendenzahlung. Eine über diese Dividende hinausgehende Beteiligung stellt
eine verdeckte Gewinnausschüttung dar und ist rechtlich unzulässig. Deshalb ist
eine Beteiligung (in deutlichem finanziellen Ausmaß) an Lichtsignalanlagen oder
sonstigen Bauwerken im Stadtgebiet nicht möglich. Zu 5.: Bei Messeveranstaltungen gibt es keinen gefährlichen
Überweg, da das Tor zwischen den beiden Straßen (Zum Rebstockbad und Zum
Messeparkhaus Rebstock) geschlossen ist. Außerhalb der Messeveranstaltungen ist das Tor offen.
Zu diesen Zeiten gibt es keinen Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus
Rebstock. Darüber hinaus
steht die signalgeregelte Fußgängerquerung an der Leonardo-da-Vinci-Allee
ganzjährig zur Verfügung. Diese ist in das Verkehrsleitsystem softwaretechnisch
eingebunden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.10.2018, V
1043
Antrag vom 20.06.2021, OF 68/2
Antrag vom
20.06.2021, OF 69/2
Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100
Antrag vom
29.01.2022, OF
253/2
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075