Gesicherter Überweg im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der östliche Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 919 wird derzeit in dem Bebauungsplanverfahren Nr. 936 zeitlich vorgezogen bearbeitet. Der Magistrat strebt die öffentliche Auslegung des Plans für das dritte Quartal 2022 an. Die angesprochene Querung liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans und ist formal unabhängig vom Verfahren. Wegen der Funktion im angrenzenden Fuß- und Radverkehrsnetz ist die Querung seitens des Magistrats aber im Kontext des Bebauungsplanverfahrens zu beraten. Zu
- Der Ortsbeirat hat seit Längerem eine sichere Querung über die Straße zum Rebstockbad und die Parkhauszufahrt angeregt, die dauerhaft, also auch zu Messezeiten, funktioniert. In Ziffer 3 der V 1043 vom 29.10.2018 wurde vom Ortsbeirat nach einer Brücke als Alternative zu einer signalgesicherten Querung gefragt. Diese Querung ist ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr in der Verknüpfung von Zeppelinpark und Rebstockpark erforderlich. Kraftfahrzeuge sind dort nicht zugelassen, werden also auch bei Überlegungen zu einer Brücke nicht berücksichtigt. In der Stellungnahme ST 321 vom 08.02.2019 hat der Magistrat dargelegt, dass die Einbindung einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem technisch und finanziell aufwändig ist. Derzeit untersucht der Magistrat die Gestaltungsmöglichkeiten einer Brücke, aber auch die räumlichen Auswirkungen erforderlicher barrierefreier Rampen auf Zeppelinpark und Rebstockpark. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, auf der über die Lösungsansätze (Ampel für den Fußverkehr oder Brücke) beraten werden kann.