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IGS Nordend - Vergabe des Caterings erneut 'schiefgelaufen'

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Ausschreibung für die IGS-Nordend ist seinerzeit unter der Berücksichtigung der neuen wesentlichen Standards durchgeführt worden. Es wurden die schulspezifischen Anforderungen und das Schulprofil mit beschrieben und die Angebotserstellung des ASB erfüllte alle daraus resultierenden Anforderungen, sodass von einer gewünschten Versorgung, wie es Schulwunsch war, auszugehen war. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, das die Vergabe an den ASB dazu führte, dass die gewünschten Standards und Schulwünsche nicht umgesetzt wurden. Zu Frage 1: Gleiche Leistungsnotwendigkeiten sind im Vergaberecht immer zusammenzufassen. Aus diesem Grund sind alle neuen Ausschreibungsbedarfe in Bezug auf die Essensversorgungen der Stadt Frankfurt zusammenzufassen und der geschätzte Gesamtwert aller Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit stellt den Vergabewert dar. Dieser Vergabewert bestimmt die zu wählende Vergabeform. Bei den zu vergebenen Catering Leistungen liegt der Vergabewert immer über den Schwellenwerten der EU-weiten Vergabe und ist daher immer EU-weit auszuschreiben. Zu Frage 2: Aus den vorgenannten Gründen kann die Versorgung der IGS Nordend nicht ausgenommen werden, ohne sich vergaberechtlich angreifbar zu machen. Zu Frage 3: Der ASB Hessen Service - inzwischen unter dem Namen OPAL Catering GmbH tätig - ist seit 11.01.2020 als Caterer in der IGS Nordend beschäftigt. Am 05.07.2024 fand durch das Stadtschulamt eine Abrage an der Schule statt, ob der Vertrag mit OPAL Catering verlängert werden soll. Die Schule teilte zum 12.09.2024 mit, dass sie weiterhin mit OPAL arbeiten möchte. Es liegen zudem keine Beschwerden seitens der Schule vor. Dessen ungeachtet muss das Vergabeverfahren durch die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden. Zu Frage 4: Beispielhaft regeln Städte die Essensversorgung wie folgt: Köln: - keine Eigenbewirtschaftung. - Auch in Zukunft nicht geplant. - Von 220 Schulen werden 40 über Dienstleistungskonzession mit Zielgruppe Caterer national ausgeschrieben. - Die restlichen ca. 180 werden durch Trägervereine bewirtschaftet. Berlin (Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg): - Flächendeckende Bewirtschaftung durch Caterer - ca. 400 Schulen in Berlin - vorwiegend Warmanlieferung + Cook& Chill - Mischküchenanteil 10% - Eine flächendeckende Ausschreibung über die Senatsverwaltung für alle Schulen - Versorgung für alle Grundschüler kostenfrei. - Deckung der Kosten trägt die Stadt Berlin. - Es gibt seitens der Senatsverwaltung keine Bestrebungen eine Eigenbewirtschaftung der Schulverpflegung einzuführen. Dortmund: - vorwiegend Cook & Chill, Cook & Freeze, Warmanlieferung; - an Grundschulen sucht der Träger des Ganztags den Caterer; - an den weiterführenden Schulen erfolgt die Beauftragung der Caterer durch die Schulen - wenig Mensen mit Mischküchen, - keine Bezuschussung des Essenspreises durch die Stadt, so dass der Essens-preis angebots- und catererabhängig variiert; - Bio- und Regionalität nur an Schulen mit zahlungskräftigem Klientel; - keine Eigenbewirtschaftung durch städtisches Personal. Bremen: - Grundschule (gebundener Ganztag, offener Ganztag): Kinder sind verpflichtet am Mittagessen teilzunehmen, - Schulvereine betreiben mit eigenem Personal Kantinen, jedoch Auslaufmodell (Stichwort Arbeitnehmerüberlassung), - keine Bewirtschaftung durch städtisches Personal; - aktuell laufen Ausschreibungen zur Essensversorgung auf nationaler Ebene - 100 % Bio gefordert (Senatsbefassung 2018), - Controlling auf Einhaltung der vertraglichen Regelungen durch das Ressort Umwelt.