IGS Nordend - Vergabe des Caterings erneut 'schiefgelaufen'
Fragen an den Magistrat
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Catering einer Schule außerhalb des EU-Vergaberechts ausgeschrieben und vergeben werden?
- Sind bei der IGS Nordend diese Voraussetzungen gegeben? Oder können sie geschaffen werden?
- Ist der Magistrat bereit, die IGS Nordend und andere Schulen dabei zu unterstützen, die Vergabe des Caterings selbst in die Hand zu nehmen und am Ende in eigener Verantwortung zu entscheiden?
- Welche Erfahrungen gibt es dazu aus anderen Städten?
Kontext
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Frühjahr 2020 ein neues Konzept zur Essensversorgung an Frankfurter Schulen beschlossen, das die wesentlichen Standards berücksichtigt, die Voraussetzungen für die hochwertige Qualität des Essens und für die hohen Zufriedenheits- und Akzeptanzwerte bei Schülerinnen und Schüler, Lehrkräften und Eltern sind. Nachdem die Vergabe des Caterings an der IGS Nordend 2020 erneut zu einem von der Schulgemeinde nicht gewollten Ausgang geführt hat, stellt sich die Frage, ob das EU-Vergaberecht der geeignete Rahmen ist, um die gewünschten Standards tatsächlich auch zu bekommen.
Begründung
Das Mittagessen ist an einer ganztägig arbeitenden Schule Bestandteil der pädagogisch gestalteten Mittagspause und des Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Dem kann ein formales und ausdifferenziertes Leistungsverzeichnis mit Punktesystem wohl kaum gerecht werden. Für die Zufriedenheits- und Akzeptanzwerte insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern kommt es beim Mittagstisch neben der Qualität und dem Geschmack des Essens auch auf zahlreiche andere, eher weiche Faktoren an (z. B. Aufenthaltsqualität in der Cafeteria, Konstanz, Vertrauens- und Sympathiewerte des Küchenpersonals bei den Kindern etc.). Die Bildungsdezernentin hat nach Presseberichten (z. B. FAZ vom 08.12.2020) das Punktesystem, nach dem die Vergabe weiterhin erfolgt, als formalistisch und bürokratisch kritisiert. Vermutlich lässt sich dieses im Rahmen des EU-Vergaberechts auch nicht ändern. Deshalb sind die Bemühungen, aus dem EU-Vergaberecht herauszukommen, zu unterstützen. Bis das soweit ist, sollten Schulen, die rauswollen, vom Schulträger schon jetzt darin unterstützt werden, einen eigenen Weg zu gehen.