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Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Industrieschnee kann bei besonderen austauscharmen Inversionswetterlagen entstehen. Hierbei wirkt eine wärmere Luftschicht in beispielsweise 100 - 200 m Höhe wie ein Deckel über der kälteren, bodennahen Luftschicht. Wasserdampf, der vom Industriepark Höchst etwa durch die zahlreichen Rückkühlwerke oder bei Verbrennungsprozessen emittiert wird, kristallisiert bei entsprechenden Temperaturen in niedrigen Höhen unterhalb der Inversion und kann bei entsprechenden meteorologischen Voraussetzungen im Nahbereich des Industrieparks als Schnee niederschlagen. Da der Kristallisationsprozess bei Industrieschnee aufgrund der geringen Entstehungshöhe zeitlich begrenzt ist, weist Industrieschnee eine pulverigere Struktur als "normaler" Schnee auf. Damit sich eine Schneeflocke bilden kann, ist das Vorhandensein eines sogenannten Kristallisationskeims notwendig, an welchen sich der Wasserdampf anlagern und gefrieren kann. Ein solcher Kristallisationskeim kann beispielsweise - unabhängig von der Entstehungshöhe - ein Feinstaubpartikel sein. Hygienisch einwandfrei ist Industrieschnee wie auch normaler Schnee oder Regenwasser daher nicht und sollte möglichst nicht konsumiert werden. Durch die feine Körnung kann der gebundene Staub- bzw. Kondensationskeimgehalt im Industrieschnee aufgrund der höheren Dichte aber gegenüber dem gewöhnlichen Schnee erhöht sein. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überwacht die Immissionsbelastung in Hessen. In der Umgebung des Industrieparks Höchst werden in Höchst und Schwanheim Staub und Staubinhaltsstoffe im Niederschlag, so auch im Industrieschnee, gesammelt und analysiert. Diese Messungen sind unauffällig. Informationen zum Staubniederschlag und dessen Inhaltsstoffen können den lufthygienischen Jahresberichten des HLNUG entnommen werden: https://www.hlnug.de/themen/luft/luftqualitaet/luftmessnetz/messnetzberichte. Zusätzlich überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt als immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Überwachungsbehörde die regelmäßigen oder kontinuierlichen Emissionsmessungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen des Industrieparks. Hierdurch werden die Vorsorgeanforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerks eingehalten.

Verknüpfte Vorlagen