Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 318
Betreff: Fußgängerüberweg über die Eleonore-Sterling-Straße Die Eleonore-Sterling-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege, wie auch im Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadt Frankfurt am Main (M 323 vom 15.12.1989) dargelegt, nicht vorgesehen sind. Da jedoch auf der westlichen Seite ein offizieller Schulweg verläuft, wird die Fahrbahn an der Stelle, an der der Victor-Gollancz-Weg die Eleonore-Sterling-Straße kreuzt, mit baulichen Mitteln eingeengt. Der Magistrat verspricht sich hierdurch eine verbesserte Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und motorisierten Verkehrsteilnehmern beim Kreuzen der Fahrbahn.