Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237 / Fritz-Lennig-Anlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237 /
Fritz-Lennig-Anlage Die Begrenzungsmauer ist Teil der
Bastion und mitsamt der Siedlung Römerstadt als Kulturdenkmal im
Denkmalverzeichnis erfasst. Sanierungsarbeiten müssen in enger Zusammenarbeit
mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt und der Landesamt für Denkmalpflege
Hessen erfolgen. Die Klaffung der Mauer besteht schon seit
Jahrzehnten. Ein ähnliches Schadensbild ist an mehreren Stellen der Bastion
festgestellt worden. Zuletzt wurde eine visuelle Prüfung im Jahre 2011
vorgenommen. Demnach bestand keine konkrete Gefahr für Leib und Leben. Eine
nennenswerte Veränderung der damaligen Einschätzung ist aktuell nicht
erkennbar. Zur Bauschadensdiagnose liegt ein
Technischer Bericht der SiB Ingenieurgesellschaft mbH vor, den die ABG
Frankfurt Holding als Eigentümerin in Auftrag gegeben hatte. Die Ausarbeitung
eines Sanierungskonzepts für die Bastionsmauer wurde damit Ende 2017 von der
ABG angestoßen, das Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege konnte
aber noch nicht hergestellt werden. Um dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gerecht zu
werden, könnte die klaffende Mauerscheibe im Eckbereich und in der Fläche mit
Metallbänder und Eckwinkeln gestützt werden. Allerdings kann dies aus
denkmalschutzrechtlicher Sicht nur eine Notmaßnahme im Einzelfall sein. Sie
stellt jedoch keine dauerhafte und der Wertigkeit des Baudenkmals Römerstadt
angemessene Restaurierung dar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811