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Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237 / Fritz-Lennig-Anlage

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237 / Fritz-Lennig-Anlage Die Begrenzungsmauer ist Teil der Bastion und mitsamt der Siedlung Römerstadt als Kulturdenkmal im Denkmalverzeichnis erfasst. Sanierungsarbeiten müssen in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt und der Landesamt für Denkmalpflege Hessen erfolgen. Die Klaffung der Mauer besteht schon seit Jahrzehnten. Ein ähnliches Schadensbild ist an mehreren Stellen der Bastion festgestellt worden. Zuletzt wurde eine visuelle Prüfung im Jahre 2011 vorgenommen. Demnach bestand keine konkrete Gefahr für Leib und Leben. Eine nennenswerte Veränderung der damaligen Einschätzung ist aktuell nicht erkennbar. Zur Bauschadensdiagnose liegt ein Technischer Bericht der SiB Ingenieurgesellschaft mbH vor, den die ABG Frankfurt Holding als Eigentümerin in Auftrag gegeben hatte. Die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts für die Bastionsmauer wurde damit Ende 2017 von der ABG angestoßen, das Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege konnte aber noch nicht hergestellt werden. Um dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gerecht zu werden, könnte die klaffende Mauerscheibe im Eckbereich und in der Fläche mit Metallbänder und Eckwinkeln gestützt werden. Allerdings kann dies aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nur eine Notmaßnahme im Einzelfall sein. Sie stellt jedoch keine dauerhafte und der Wertigkeit des Baudenkmals Römerstadt angemessene Restaurierung dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811

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