Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 347/8
Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld
237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der
Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In
der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage
könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat
beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob die oben
genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar.
Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen)
an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große
Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die
Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch
den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die
Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt.
Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8
am 25.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2018
Die
Vorlage OF 347/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF