Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST
306
Betreff: Lärmbelästigung in
der Rümelinstraße reduzieren Der Magistrat der Stadt Frankfurt
stattet seit 2014 die Spielplätze mit einer einheitlichen Beschilderung aus.
Sämtliche Neuanlagen und sanierte Plätze werden umgehend mit den neuen
Schildern ausgestattet. Die restlichen Spielplätze folgen sukzessiv. Für den
Spielplatz Rümelinstraße ist ein neues Schild für das erste Quartal 2019
vorgesehen.
Damit die Schilder auch eine
Rechtsgrundlage besitzen, wurden die Inhalte im Vorfeld durch das Rechtsamt der
Stadt Frankfurt geprüft. So können Polizei und Ordnungsbehörden bei Verstößen
gegen die Grünanlagensatzung auf einer rechtssicheren Grundlage handeln.
Missbräuchliche Nutzung und Verhalten können somit jederzeit bei der
Stadtpolizei zur Anzeige gebracht werden. Hierzu zählen z. B. Alkohol- und
Drogenkonsum, Rauchen, unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten, Mitführen von
Hunden, Verunreinigungen, Lärm durch Personen die älter als 14 Jahre sind.
Die auf einigen Schildern angegebenen Nutzungszeiten
sind jedoch lediglich als Empfehlung zu sehen, die das Grünflächenamt als
"Hausherr" des Spielplatzes angeben darf. Die gesetzlich einzuhaltenden
Ruhezeiten gelten jedoch nicht für Kinderlärm, der in der Regel nach aktueller
Rechtsprechung zu tolerieren ist (siehe auch § 22 Abs. 1a
Bundes-Immissionsschutzgesetz). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2018, OM 3848