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Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 306 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Magistrat der Stadt Frankfurt stattet seit 2014 die Spielplätze mit einer einheitlichen Beschilderung aus. Sämtliche Neuanlagen und sanierte Plätze werden umgehend mit den neuen Schildern ausgestattet. Die restlichen Spielplätze folgen sukzessiv. Für den Spielplatz Rümelinstraße ist ein neues Schild für das erste Quartal 2019 vorgesehen. Damit die Schilder auch eine Rechtsgrundlage besitzen, wurden die Inhalte im Vorfeld durch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt geprüft. So können Polizei und Ordnungsbehörden bei Verstößen gegen die Grünanlagensatzung auf einer rechtssicheren Grundlage handeln. Missbräuchliche Nutzung und Verhalten können somit jederzeit bei der Stadtpolizei zur Anzeige gebracht werden. Hierzu zählen z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten, Mitführen von Hunden, Verunreinigungen, Lärm durch Personen die älter als 14 Jahre sind. Die auf einigen Schildern angegebenen Nutzungszeiten sind jedoch lediglich als Empfehlung zu sehen, die das Grünflächenamt als "Hausherr" des Spielplatzes angeben darf. Die gesetzlich einzuhaltenden Ruhezeiten gelten jedoch nicht für Kinderlärm, der in der Regel nach aktueller Rechtsprechung zu tolerieren ist (siehe auch § 22 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3848

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