Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
Begründung
reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das am Eingangstor des Kinderspielplatzes, in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) angebracht wird. Die Polizei wird gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird, gerade auch in den Sommermonaten, von Kindern die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21.00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkindspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden.