Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM
3848 entstanden aus Vorlage:
OF 434/11 vom
11.10.2018 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße
reduzieren Der Magistrat wird aufgefordert, am Eingangstor des
Kinderspielplatzes in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der
Aufschrift: "Öffnungszeiten von 08:00 Uhr
bis 21:00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) anbringen zu
lassen sowie die Polizei zu bitten, im Rahmen ihrer turnusmäßigen
Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem
Grünstreifen in der Rümelinstraße wird gerade auch in den Sommermonaten von
Kindern, die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb
besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis
Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21:00 Uhr begrenzt werden.
Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von
Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen
Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein,
dass Hunde auf dem Kleinkinderspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung
dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 306
Aktenzeichen: 67 0