Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Die vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlagen in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad" (REB1), Leonardo-da-Vinci-Allee / August-Euler-Straße (REB2), Leonardo-da-Vinci-Allee / Parsevalstraße / Gebrüder-Wright-Straße (REB3) und Am Römerhof / Leonardo-da-Vinci-Allee (RÖ4) sind technisch nachrüstbar. Die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage (FA15), der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte) (A1) und der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee (SF) sind hingegen veraltet. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Lichtsignalanlage in der Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße kann vom Magistrat nicht eindeutig zugeordnet werden. Eventuell handelt es sich um die Lichtsignalanlage in der Schloßstraße / Rödelheimer Straße (SCHLO 1) oder in der Ginnheimer Landstraße / Sophienstraße / Ginnheimer Straße (GL 1). Eine Nachrüstung mit akustischem Signal sowie Vibration ist in beiden Fällen aufgrund der veralteten Steuergeräte nicht möglich. Die Außenanlage der Lichtsignalanlage in der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof) (SCHLO 5) ist veraltet. Eine Nachrüstung ist nur bei der Erneuerung der Außenanlage möglich. Alle betroffenen Lichtsignalanlagen werden in die Prioritätenliste der Stadt Frankfurt am Main für den Bau bzw. Umbau von Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Festlegung einzelner Prioritäten erfolgt unter Einbindung des Blindenschutzbundes. In Abhängigkeit der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel werden die Lichtsignalanlagen nach ihrer Priorität nachgerüstet bzw. umgebaut. Bei Neu- und Umplanungen von Lichtsignalanlagen werden Anforderungstaster generell mit akustischem Signal sowie Vibration ausgestattet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832

Verknüpfte Vorlagen