Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Bunker am Ettinghausen-Platz steht auf dem Grundstück der Gemarkung Höchst, Flur 1 Nr. 334/223. Die in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Fläche der Zufahrt südlich des Bunkergebäudes ist Bestandteil dieses Grundstücks. Das Grundstück steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Zu 2.: Die vom Ortsbeirat angesprochene Fläche stellt die Erschließung des Bunkers dar. Sie ist aktuell von der BIMA auf unbestimmte Zeit vermietet. Zu 3.: Für die vom Ortsbeirat angesprochene Umnutzung als Fahrradabstellanlage wäre eine Anmietung der Fläche durch den Betreiber der vorgesehenen Fahrradabstellanlage erforderlich. Der Magistrat hat derzeit keine wirtschaftlichen und personellen Ressourcen, um an dem vorgeschlagenen Standort Grundstücke anzumieten und dort eine Fahrradabstellanlage zu errichten und zu betreiben. Die Fläche ist Bestandteil des Bunkergrundstücks und dient der Erschließung und Feuerwehrzufahrt. Die BIMA stimmt einer Vermietung dieser Fläche für den genannten Zweck zudem nicht zu.