Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-Platz
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, -wem das Gebäude und die Durchfahrt neben dem Bunker am Ettinghausenplatz gehört (334/223 I) -an wen das Gebäude und die Durchfahrt neben dem Bunker vermietet ist und wie lange der Mietvertrag läuft -ob dort eine Fahrradgarage für die Altstadt-Anwohner*innen eingerichtet und vermietet werden kann
Begründung
Die Durchfahrt zu dem anliegenden Gebäude ist bei der anstehenden Gestaltung des Ettinghausenplatzes zu berücksichtigen. Zur Zeit werden dort hin und wieder LKW ́s abgestellt, und ggf. das Tor als Einfahrt zu dem Gebäude benutzt. Bei Nutzung als Quartiers-Fahrradgarage für Altstadtanwohner*innen muss hier keine Zufahrt in dieser Größe berücksichtigt werden. Das Falschparken würde wegfallen und die Anwohner*innen der Altstadt könnten ihre Fahrräder sicher abstellen und bräuchten weniger öffentlichen Straßenraum.