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Umstieg Regionalbahn - U-Bahn am Ostbahnhof: Barrierefrei und wettergeschützt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 274 Betreff: Umstieg Regionalbahn - U-Bahn am Ostbahnhof: Barrierefrei und wettergeschützt Die barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation Frankfurt (M) Ost ist in der Projektliste zur Rahmenvereinbarung "Modernisierung der Verkehrsstationen in Hessen" zur Umsetzung im Jahre 2017 terminiert. Dabei ist eine Förderung der Maßnahme durch das Land aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit Komplementärfinanzierung der Kommune vorgesehen. Zur barrierefreien Erschließung erforderliche Maßnahmen sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand: . Einbau eines Aufzuges zum Mittelbahnsteig 3/4, einschließlich Aufschaltung per Notruf- leitung auf die 3-S-Zentrale und . Sicherung, Änderung und Ergänzung vorhandener bzw. Erstellung neuer elektrischer Energie-, Signal-, Oberleitungs-, GIeis- und Telekommunikationsanlagen in dem für die lnfrastrukturmaßnahme erforderlichen Umfang. Darüber hinaus wäre eine umfassende Modernisierung der Verkehrsstation vorgesehen, deren Finanzierung seitens der Deutschen Bahn jedoch noch mit der Stadt Frankfurt am Main verhandelt wird. Der entsprechende Umsetzungszeitpunkt ist auch abhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen. Geplante Maßnahmen wären: . Sanierung des Mittelbahnsteigs 3/4, inkl. Bahnsteigdach, . Erneuerung der Wegeleitung und Möblierung, . Rückbau der nicht mehr benötigten Infrastruktur, . Prüfung einer Veräußerung des Bereichs von Bahnsteig 1 an die Stadt Frankfurt. Zudem ist ein vorgezogener Rückbau des Empfangsgebäudes (Eigentum eines Dritten) mit Unterstützung der Stadt Frankfurt angedacht. Die Planungen zur Grüngürtelverbindung auf Höhe der Bahngleise sind dann umsetzbar, wenn der Rückbau der nicht mehr benötigten Infrastruktur am Gleis 1 und des Bahnsteiges 1 durchgeführt werden kann. Die Bahnhofsentwicklung ist daher im Ganzen zu verfolgen. Die Deutsche Bahn hat ihre Bereitschaft geäußert, dass Planungen nach Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen zu koordinieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1654