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Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 273 Betreff: Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse Zu 1. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden. Diese Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass der Ortskern von Bornheim durch ein dichtes urbanes Geflecht von Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen gekennzeichnet ist, sind die normativen Voraussetzungen zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs weder in der Eulengasse noch in der Kleinen Spillingsgasse gegeben. Zu 2. Die Kleine Spillingsgasse hat eine Fahrbahnbreite von ca. 4,25 m. Durch parkende Fahrzeuge verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,25 m. Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich, ohne weitere Beschilderung unzulässig. Dies wird durch die VwV-StVO zu § 39 verdeutlicht. Hiernach sind Verkehrszeichen oder Markierungen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben nicht anzuwenden. Zu 3. Der Magistrat bedauert, vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen, nicht im Sinne der Anregung tätig werden zu können. Jedoch wird die Stadtpolizei- Verkehrssicherheit ihre Kontrollen in nächster Zeit intensivieren, um nicht normgerechten Parken an den genannten Örtlichkeiten entgegen zu wirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1651 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2199