Entschärfen der Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST
273
Betreff: Entschärfen der
Verkehrssituation in der Eulengasse/Kleine Spillingsgasse Zu 1. Nach den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) kommt ein verkehrsberuhigter Bereich nur für
einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und
sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in
Tempo-30-Zonen integriert werden. Diese Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung
den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein
niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Vor dem Hintergrund, dass der
Ortskern von Bornheim durch ein dichtes urbanes Geflecht von Wohnen, Gewerbe
und Dienstleistungen gekennzeichnet ist, sind die normativen Voraussetzungen
zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs weder in der Eulengasse noch
in der Kleinen Spillingsgasse gegeben. Zu 2. Die Kleine Spillingsgasse hat eine Fahrbahnbreite
von ca. 4,25 m. Durch parkende Fahrzeuge verbleibt eine Restfahrbahnbreite von
ca. 2,25 m. Gemäß § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten an engen und
unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich, ohne weitere Beschilderung
unzulässig. Dies wird durch die VwV-StVO zu § 39 verdeutlicht. Hiernach sind
Verkehrszeichen oder Markierungen, die lediglich die gesetzliche Regelung
wiedergeben nicht anzuwenden. Zu 3. Der Magistrat bedauert, vor dem Hintergrund der
vorstehenden Erläuterungen, nicht im Sinne der Anregung tätig werden zu können.
Jedoch wird die Stadtpolizei- Verkehrssicherheit ihre Kontrollen in nächster
Zeit intensivieren, um nicht normgerechten Parken an den genannten
Örtlichkeiten entgegen zu wirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1651
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2013, OM 2199