Nächtlicher Fluglärm am 13. August 2024 - Wiederholung verhindern
Stellungnahme des Magistrats
Wetterbedingte Ausnahmegenehmigungen sind ärgerlich für alle betroffenen Anwohner:innen und haben Auswirkungen auf der Nachtruhe und einen erholsamen Schlaf. Die außergewöhnlich hohe Belastung am 13. August 2024 kann in diesem Zusammenhang als herausragendes Ereignis bezeichnet werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist für Ausnahmegenehmigungen von verspäteten Starts und Landungen nicht zuständig, da diese durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen genehmigt werden. Der Magistrat wird sich jedoch weiterhin im guten Austausch mit den Genehmigungsbehörden für die Vermeidung solch extremer Ereignisse sowie der Einhaltung der Betriebszeiten am Flughafen Frankfurt einsetzen. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels, zu dem auch der Flugbetrieb beiträgt, können derartige Extremwetterereignisse häufiger auftreten und sind dabei weniger präzise vorhersagbar, was in der Konsequenz Auswirkungen auf die Genehmigung von Ausnahmeflügen haben kann. Ausnahmen sind nicht planbar, können in Einzelfällen bis 24 Uhr genehmigt werden und stehen bei Wetterereignissen häufig in größeren, überregionalen Zusammenhängen. Die Verspätungsgründe müssen in diesen Fällen zusätzlich außerhalb des Einflussbereichs der Airlines liegen. Der Magistrat setzt sich deshalb über die Stabsstelle für Fluglärmschutz zur nachhaltigen Vermeidung von Fluglärm und schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs ein. Einen Beitrag kann die Stärkung der Multimodalität am Verkehrshub Frankfurter Flughafen und die damit verbundene Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf alternative Verkehrsträger leisten. Diese machen derzeit rund 20% aller Flugbewegungen aus. Zusätzlich könnte ein Abschwellen der Flugbewegungen zu mehr Nachtruhe führen, da ein Teil der Kurzstreckenflüge am Abend innerdeutsche Verbindungen bedient. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind auch hier die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Weitere Infos zu den Stellungnahmen und Positionspapieren der Fluglärmkommission Frankfurt unter Fluglärmkommission Frankfurt (flk-frankfurt.de) Wirkungsvolle Maßnahmen zu Erreichung dieser Ziele sind in aktuellen Koalitionsverträgen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene verankert und können zum Schutz aller betroffenen Bürger:innen beitragen.