Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich gilt, dass Kioskbetriebe, welche Waren des täglichen Bedarfs verkaufen nicht dem Verkaufsverbot an Sonntagen unterliegen. Sofern eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt, dürfen Kioske darüber hinaus Tische und Stühle im öffentlichen Raum aufstellen. Entsprechende Kontrollen führt die Stadtpolizei, ebenso wie Überprüfungen nach dem Jugendschutzrecht, regelmäßig durch. Auch wenn zu den Kiosken bislang keine Beschwerden vorgelegen haben, nimmt die Stadtpolizei die Anregung zum Anlass, um künftig verstärkt Überprüfungen durchzuführen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden dabei stets entschlossen und konsequent durch die Bediensteten geahndet. Sollte im Rahmen der Kontrollen festgestellt werden, dass Pfandsiegel fehlen, wird dies dem zuständigen Regierungspräsidium gemeldet. An d. Kioskbetreiber:in ergeht eine Aufforderung die Waren aus dem Verkauf zu nehmen. Dies gilt auch bei Waren ohne deutsche Inhaltsangabe. Um den Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche zu unterbinden, fanden als Präventionsmaßnahme im vergangenen Jahr insgesamt fünf Alkoholtestkaufaktionen mit besonders geschulten Jugendlichen statt. Kontrolliert wurden insgesamt 31 Kioskbetriebe und vier Trinkhallen. Entsprechende Kontrollen kommen auch in diesem Jahr in Betracht. Der Verkauf von Lachgas ist aktuell nicht verboten, stellt aber beim Verkauf an Minderjährige auch aus Sicht des Magistrats ein großes Problem dar. Aus diesem Grund wird an einer zeitnahen Lösung gearbeitet, die zu gegebener Zeit vorgestellt wird. Um der Vermüllung entgegenzuwirken, führt die FES regelmäßig Reinigungen der Straßen und Wege im Innenstadtbereich durch. Selbstverständlich werden dabei auch die öffentlichen Flächen rund um Kioske vom Abfall befreit.