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Ein Wasserrad für Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 265 Betreff: Ein Wasserrad für Niederursel Der Magistrat unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten das Engagement des Ortsbeirates zur Bewahrung und Dokumentation der Mühlen am Urselbach. So wurde in der Vergangenheit z. B. die Ausschilderung des Mühlenwanderweges finanziell und personell unterstützt. Das Errichten und die laufende Instandhaltung eines Wasserrades bzw. eines Mühlengebäudes stellen eine Baumaßnahme an einem Gewässer verbunden mit einem Eingriff in die Natur und die Landschaft dar. Je nach Ausgestaltung ist ein Aufstau des Gewässers verbunden mit entsprechenden wasserbaulichen Anlagen erforderlich. Derartige Baumaßnahmen bzw. Gewässernutzungen bedürfen behördlicher Genehmigungen. Basierend auf den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes sollen die Gewässer jedoch frei von jeglichen Wanderungshindernissen für Fische und andere Wasserlebewesen sein. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt daher in dem naturnahen Umbau von ehemaligen Stauanlagen, Sohlabstürzen und Wehren. Das Maßnahmenprogramm des Landes Hessen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie enthält eine detaillierte Zusammenstellung der prioritären Maßnahmen für die einzelnen Gewässer (siehe http://flussgebiete.hessen.de). Der Bau eines Wasserrades bzw. die Rekonstruktion einer Mühle kann daher nur schwer mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und den daraus abgeleiteten prioritären Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703

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