Ein Wasserrad für Niederursel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
265
Betreff: Ein Wasserrad für
Niederursel Der Magistrat unterstützt im
Rahmen der Möglichkeiten das Engagement des Ortsbeirates zur Bewahrung und
Dokumentation der Mühlen am Urselbach. So wurde in der Vergangenheit z. B. die
Ausschilderung des Mühlenwanderweges finanziell und personell
unterstützt.
Das Errichten und die laufende
Instandhaltung eines Wasserrades bzw. eines Mühlengebäudes stellen eine
Baumaßnahme an einem Gewässer verbunden mit einem Eingriff in die Natur und die
Landschaft dar. Je nach Ausgestaltung ist ein Aufstau des Gewässers verbunden
mit entsprechenden wasserbaulichen Anlagen erforderlich. Derartige Baumaßnahmen
bzw. Gewässernutzungen bedürfen behördlicher Genehmigungen. Basierend auf den Zielen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes sollen die Gewässer
jedoch frei von jeglichen Wanderungshindernissen für Fische und andere
Wasserlebewesen sein. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt daher in dem
naturnahen Umbau von ehemaligen Stauanlagen, Sohlabstürzen und Wehren. Das
Maßnahmenprogramm des Landes Hessen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
enthält eine detaillierte Zusammenstellung der prioritären Maßnahmen für die
einzelnen Gewässer (siehe http://flussgebiete.hessen.de). Der Bau eines Wasserrades bzw. die Rekonstruktion
einer Mühle kann daher nur schwer mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und
den daraus abgeleiteten prioritären Maßnahmen in Einklang gebracht werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703