Verschönerung von Niederursel
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B
466 Betreff:
Verschönerung von
Niederursel Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
17.03.2005, § 8966 - OA 1847
OBR 8 - Zu 1. Niederursel gehört mit seinem
reichen Bestand an Kulturdenkmälern zu den bedeutendsten dörflichen Ortskernen
im Frankfurter Stadtgebiet. Während die Ausweisung des historischen
Siedlungskerns als denkmalgeschützte Gesamtanlage dem Rechnung trägt, wird der
Bestand im Bereich der Erschließungswege (Gehwege und Fahrbahnbeläge) der bau-
und kunstgeschichtlichen Bedeutung zahlreicher Gebäude nicht gerecht. Das
historische Kopfsteinpflaster wurde mit Bitumen überdeckt, die Gehwegbereiche
sind durch ein Sammelsurium unterschiedlichster Pflasterungen
gekennzeichnet. Eine
denkmalgerechte Straßenpflasterung wäre über den vom OBR vorgeschlagenen
Abschnitt (zwischen den Hausnummern 44 u. 22) hinaus für den Bereich
Alt-Niederursel 12 bis 44 wünschenswert. Zur Zeit ist dieser Straßenabschnitt
durch eine Bitumenfahrbahn und im Gehwegbereich durch
Knochenverbund-Betonpflaster, Betonplatten und Bitumen gekennzeichnet. Der als vorbildhaft vom OBR
erwähnte Straßenbelag (ein glatter grauer Betonstein) im Umfeld der
Obermühlgasse wird dem historischen Ortskern allerdings nicht gerecht. Derzeit ist allerdings nicht
abzusehen, wann eine solche Maßnahme in Angriff genommen werden kann, da
Personalengpässe bestehen und die Finanzmittel in anderen Projekten gebunden
sind. Bislang ist die
Verschönerung von Niederursel kein Projekt aus dem Ausbauprogramm "Schöneres
Frankfurt", daher wurde und wird nicht an diesem Thema gearbeitet. Bei dringendem Bedarf kann der
Ortsbeirat einen Antrag auf Ergänzung der Prioritäten-Liste des Ausbauprogramms
stellen, der von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen werden muss.
Zu 2. Ein Gebäude, das die technischen Voraussetzungen
für einen Mühlenbetrieb bietet, ist dem Magistrat nicht bekannt. Ein konkreter
Objektvorschlag wäre zu prüfen. Zu 3. Gegen die Benennung des kleinen Platzes im Bereich
Dorfwiesenweg / Obermühlgasse nach Werner von Ursel bestehen seitens des
Magistrats keine Bedenken. Sofern der Ortsbeirat einen entsprechenden
Beschluss fasst, wird der Magistrat diesen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.02.2005, OA 1847
Anregung an
den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen und Bauen
Ausschuss für
Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 15.06.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8
am 30.06.2005, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 466
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 08.09.2005,
TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 466
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
44. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 466
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 9769, 44. Sitzung
des Ausschusses für Planen und Bauen vom 12.09.2005 Aktenzeichen: 60 10