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Verschönerung von Niederursel

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.06.2005, B 466 Betreff: Verschönerung von Niederursel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8966 - OA 1847 OBR 8 - Zu 1. Niederursel gehört mit seinem reichen Bestand an Kulturdenkmälern zu den bedeutendsten dörflichen Ortskernen im Frankfurter Stadtgebiet. Während die Ausweisung des historischen Siedlungskerns als denkmalgeschützte Gesamtanlage dem Rechnung trägt, wird der Bestand im Bereich der Erschließungswege (Gehwege und Fahrbahnbeläge) der bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung zahlreicher Gebäude nicht gerecht. Das historische Kopfsteinpflaster wurde mit Bitumen überdeckt, die Gehwegbereiche sind durch ein Sammelsurium unterschiedlichster Pflasterungen gekennzeichnet. Eine denkmalgerechte Straßenpflasterung wäre über den vom OBR vorgeschlagenen Abschnitt (zwischen den Hausnummern 44 u. 22) hinaus für den Bereich Alt-Niederursel 12 bis 44 wünschenswert. Zur Zeit ist dieser Straßenabschnitt durch eine Bitumenfahrbahn und im Gehwegbereich durch Knochenverbund-Betonpflaster, Betonplatten und Bitumen gekennzeichnet. Der als vorbildhaft vom OBR erwähnte Straßenbelag (ein glatter grauer Betonstein) im Umfeld der Obermühlgasse wird dem historischen Ortskern allerdings nicht gerecht. Derzeit ist allerdings nicht abzusehen, wann eine solche Maßnahme in Angriff genommen werden kann, da Personalengpässe bestehen und die Finanzmittel in anderen Projekten gebunden sind. Bislang ist die Verschönerung von Niederursel kein Projekt aus dem Ausbauprogramm "Schöneres Frankfurt", daher wurde und wird nicht an diesem Thema gearbeitet. Bei dringendem Bedarf kann der Ortsbeirat einen Antrag auf Ergänzung der Prioritäten-Liste des Ausbauprogramms stellen, der von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen werden muss. Zu 2. Ein Gebäude, das die technischen Voraussetzungen für einen Mühlenbetrieb bietet, ist dem Magistrat nicht bekannt. Ein konkreter Objektvorschlag wäre zu prüfen. Zu 3. Gegen die Benennung des kleinen Platzes im Bereich Dorfwiesenweg / Obermühlgasse nach Werner von Ursel bestehen seitens des Magistrats keine Bedenken. Sofern der Ortsbeirat einen entsprechenden Beschluss fasst, wird der Magistrat diesen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.02.2005, OA 1847 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4703 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.06.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 30.06.2005, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 08.09.2005, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 9769, 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 12.09.2005 Aktenzeichen: 60 10