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Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262 Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße In der Thudichumstraße und im Hausener Wegs entsprechen die Radwege nicht mehr den vorgeschriebenen Anforderungen. Der Radweg ist zu schmal, auch der angrenzende Gehweg hat keine ausreichende Breite. Zudem existiert kein Sicherheitstrennstreifen als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Radweg. Hinzu kommt, dass aufgrund der Grundstückszufahrten und Einmündungen sowie Schachtdeckel zahlreiche Unebenheiten im Radwegverlauf liegen, welche im Vergleich zur asphaltierten Fahrbahn unattraktiv wirken. Daher hat der Magistrat die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben. Der Einsatz von Hinweisschildern für Autofahrende ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen und würde zu einer Überschilderung führen. Der Magistrat weist auf legales Fahrbahn-Radeln daher über die Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn hin. Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts ist leider keine bedarfsgerechte Radverkehrsführung möglich. Erst im Zuge einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen könnten beispielsweise durch Markierung von Schutzstreifen oder Radstreifen ein deutliches Angebot für den Radverkehr geschaffen und die vorhandenen Radwege zurückgebaut werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234

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