Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
262
Betreff: Benutzungspflicht
der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße In der Thudichumstraße und im
Hausener Wegs entsprechen die Radwege nicht mehr den vorgeschriebenen
Anforderungen. Der Radweg ist zu schmal, auch der angrenzende Gehweg hat keine
ausreichende Breite. Zudem existiert kein Sicherheitstrennstreifen als
Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Radweg. Hinzu kommt, dass aufgrund der
Grundstückszufahrten und Einmündungen sowie Schachtdeckel zahlreiche
Unebenheiten im Radwegverlauf liegen, welche im Vergleich zur asphaltierten
Fahrbahn unattraktiv wirken. Daher hat der Magistrat die Benutzungspflicht für
den Radweg aufgehoben. Der Einsatz von Hinweisschildern für Autofahrende
ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen und würde zu einer
Überschilderung führen. Der Magistrat weist auf legales Fahrbahn-Radeln daher
über die Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn hin. Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts ist
leider keine bedarfsgerechte Radverkehrsführung möglich. Erst im Zuge
einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen könnten beispielsweise durch Markierung
von Schutzstreifen oder Radstreifen ein deutliches Angebot für den Radverkehr
geschaffen und die vorhandenen Radwege zurückgebaut werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2017, OM 2234