Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
Begründung
Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Da jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist dies vielen Autofahrer*innen nicht bewusst. Radfahrer*innen werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrer*innen die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusstgeworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrer*innen kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen.