Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Gemeinschaftliches
Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem
Avaya-/Teves-Gelände Gemäß der Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 ist der Magistrat beauftragt "in
allen Baugebieten 15% der städtischen Flächen für Baugruppen und
Genossenschaften zu reservieren" (§ 10659 aus 2006) sowie "dafür Sorge zu
tragen, dass in künftigen Neubaugebieten 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für
gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen,
Genossenschaften etc. vorgehalten werden" (§ 10712 aus 2006). Der Magistrat hat
hierzu im Bericht B 233 vom 28.04.2006 ausgeführt, "dass Bauflächen für
gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen,
Genossenschaften etc. im Rahmen der Bauleitplanung bereitgestellt werden, indem
prinzipiell für ein ausreichendes Flächenangebot für Wohnnutzungen gesorgt
wird. Dies schließt auch die Bedarfe von Baugruppenmodellen ein. Eine
gesonderte Bereitstellung von 10-15 % der Bauflächen für gemeinschaftliche
Wohnungsbauprojekte ist möglich, sofern sich die Flächen in städtischem
Eigentum befinden. Mit dieser Einschränkung wird der Magistrat die Vorgabe
umsetzen, soweit nicht andere Belange dem entgegenstehen." Das ehemalige Avaya-Areal befindet sich im
Privateigentum, so dass seitens des Magistrats kein Einfluss auf die zukünftige
Nutzung der Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte besteht. Im Zuge des
laufenden Bebauungsplanverfahrens werden jedoch die planungsrechtlich
notwendigen Rahmenbedingungen für die oben genannten Zwecke durch Festsetzung
von "Allgemeinen Wohngebieten" geschaffen. Die städtischen Flächen "Teves-Ost" nordöstlich des
Bahndamms und "Teves-West" westlich des Bahndamms werden als Grundschulstandort
vorgehalten bzw. werden entsprechend der Bestandsnutzung auch zukünftig zu
kulturellen Zwecken genutzt werden. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.09.2015, OA 661