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Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 ist der Magistrat beauftragt "in allen Baugebieten 15% der städtischen Flächen für Baugruppen und Genossenschaften zu reservieren" (§ 10659 aus 2006) sowie "dafür Sorge zu tragen, dass in künftigen Neubaugebieten 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden" (§ 10712 aus 2006). Der Magistrat hat hierzu im Bericht B 233 vom 28.04.2006 ausgeführt, "dass Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. im Rahmen der Bauleitplanung bereitgestellt werden, indem prinzipiell für ein ausreichendes Flächenangebot für Wohnnutzungen gesorgt wird. Dies schließt auch die Bedarfe von Baugruppenmodellen ein. Eine gesonderte Bereitstellung von 10-15 % der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte ist möglich, sofern sich die Flächen in städtischem Eigentum befinden. Mit dieser Einschränkung wird der Magistrat die Vorgabe umsetzen, soweit nicht andere Belange dem entgegenstehen." Das ehemalige Avaya-Areal befindet sich im Privateigentum, so dass seitens des Magistrats kein Einfluss auf die zukünftige Nutzung der Flächen für gemeinschaftliche Wohnprojekte besteht. Im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens werden jedoch die planungsrechtlich notwendigen Rahmenbedingungen für die oben genannten Zwecke durch Festsetzung von "Allgemeinen Wohngebieten" geschaffen. Die städtischen Flächen "Teves-Ost" nordöstlich des Bahndamms und "Teves-West" westlich des Bahndamms werden als Grundschulstandort vorgehalten bzw. werden entsprechend der Bestandsnutzung auch zukünftig zu kulturellen Zwecken genutzt werden. Eine Wohnbebauung ist nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.09.2015, OA 661